Hallo, ich hoffe, ich kann hier eine fundierte Antwort bekommen.
Darf man ohne Genehmigung der abgebildeten Personen (ohne Namensangaben)Fotos auf Vereins-Homepages in einer Bildergalerie veröffentlichen? Z.B. von Turnieren oder ähnlichen Veranstaltungen?
Kann man diese vielleicht als „versammlung“ interpretieren?
Wäre eine Veröffentlichung erst einmal in Ordnung unter der Prämisse, Fotos sofort bei Widerspruch einer abgebildeten Person zu löschen?
Wenn es um die Vorstellung von bestimmten Personen geht (z.B. Trainer) wäre mir klar, dass hier eine Einwilligung vorliegen muß. So verstehe ich die § 22 und 23 Kunsturheberrechtsgesetz.
Aber praktisch wäre es doch gar nicht machbar, bei Turnieren o.ä. ein vorheriges Einverständnis einzuholen. Verstossen tatsächlich alle, die eine Fotogalerie auf der HP haben (und das sind ja nun wirklich viele) gegen das Gesetz?
Darf man ohne Genehmigung der abgebildeten Personen (ohne
Namensangaben)Fotos auf Vereins-Homepages in einer
Bildergalerie veröffentlichen? Z.B. von Turnieren oder
ähnlichen Veranstaltungen?
Wenn die Bilder vorrangig bestimmte Personen zeigen, dann nicht.
„Recht am eigenen Bild“ heißt das. Wenn das Motiv eindeutig etwas anderes ist und gewisse Personen nur Beiwerk sind, dann bedarf es keiner Einwilligung. http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Wäre eine Veröffentlichung erst einmal in Ordnung unter der
Prämisse, Fotos sofort bei Widerspruch einer abgebildeten
Person zu löschen?
Nein, dann sind ja u.U. schon Rechte verletzt worden.
Man kann auch nicht eine Bank überfallen unter der Prämisse, dass man das Geld wieder zurück gibt, wenn jemand mit dem Überfall nicht einverstanden ist.
Aber praktisch wäre es doch gar nicht machbar, bei Turnieren
o.ä. ein vorheriges Einverständnis einzuholen.
Das mit der Versammlung könnte IMHO wohl hinkommen. Kommt halt auf das Bild an.
Verstossen
tatsächlich alle, die eine Fotogalerie auf der HP haben (und
das sind ja nun wirklich viele) gegen das Gesetz?
nein, es ist nicht automatisch ein Verstoß gegen das Gesetz. Fotos einer Landschaft oder einer Strasse mit Personen als Staffage und eben Menschenmengen bei Veranstaltungen sind an sich erstmal in Ordnung.
Was nicht geht ist, einzelne Personen aus einer Menschenmenge heraus abzulichten oder sogar Portraitaufnahmen zu machen.
Weitere Einschränkungen könnten darin liegen, dass der Veranstalter selbst Ablichtungen verbietet, bzw. nur bestimmten Personengruppen erlaubt.
Und schließlich könnte auch ein Abgelichteter die Veröffentlichung untersagen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.
Wenn die Bilder vorrangig bestimmte Personen zeigen, dann
nicht.
Das ist so pauschal nicht richtig. Als relative Person der Zeitgeschichte darf der Schütze des Siegtores z.B. durchaus als einzelne Person erkannbar abgelichtet und dieses Bild im Kontext veröffentlicht werden.
„Recht am eigenen Bild“ heißt das. Wenn das Motiv eindeutig
etwas anderes ist und gewisse Personen nur Beiwerk sind, dann
bedarf es keiner Einwilligung. http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Nö, warum? Ich hab ja nicht gefragt. Ich weiß nur, wo man nachlesen kann. Wenn der Fragesteller den Artikel aufmerksam liest, hätte er es ja gelesen. Also what shalls?