Hallo,
Person X hat Firma Y vor ca. 1 1/2 Jahre verlassen.
Auf der Website von Firma Y befindet sich aber immernoch ein foto von Person X.
Person X hat darauf hin eine email an Firma Y geschrieben, erhielt aber keine Anwort.
Allgemeine Frage dürfte Firma Y das bild der person X immernoch auf der Website haben?
Jens
Person X hat Firma Y vor ca. 1 1/2 Jahre verlassen.
Auf der Website von Firma Y befindet sich aber immernoch ein
foto von Person X.
Hallo, Jens,
das ist wahrscheinlich unterschiedlich zu sehen.
Es hängt wohl sehr von der Art des Fotos ab.
Unter der Rubrik „Unsere Mitarbeiter“ eventuell sogar noch mit Namen hat das Foto in der Tat nichts mehr zu suchen.
Ist es aber ein Foto, das z.B. einen oder mehrere Mitarbeiter bei der Arbeit zeigt, dann ist daran wohl kaum was zu ändern, denn bei diesem Foto sind dann ja nicht die Personen die Hauptaussage, sondern die Arbeit, die sie verrichten oder die Werkhalle, in der das stattfindet.
Aber vielleicht bekommst Du von einem Rechtskundigen noch eine qualifiziertere Auskunft, denn ich bin kein Jurist.
Gruß
Eckard
Es steht schon der name ganz klar zu dem foto (auch wenn dort mehrere personen drauf sind…
danke dir
jens
Hallo.
Allgemeine Frage dürfte Firma Y das bild der person X
immernoch auf der Website haben?
Das Gugelstichwort dazu heißt „Recht am eigenen Bild“. Selbst im noch bestehenden Arbeitsverhältnis könnte man verlangen, dass die Veröffentlichung eines Fotos - soweit nicht übergeordnete Interessen dem entgegenstehen - unterbleibt.
Insoweit ist der ehemalige Arbeitgeber natürlich verpflichtet, das Foto auf Verlangen des Abgebildeten aus der Webpräsenz zu entfernen. Nochmals anschreiben und Frist setzen, wäre meine Empfehlung.
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html
Gruß Eillicht zu Vensre