Sie hat von ihren Eltern ein sehr altes Buch (1950) geschenkt
bekommen. In diesem Buch sind handgemalte Zigarettenbilder von
Hunderassen drinne.
Sorry, aber 1950 als sehr alt zu bezeichnen, ist schon etwas gewagt Es soll noch lebende Menschen aus der Zeit geben.
Nun zu meiner Frage.
Darf sie diese handgemalten Zigarettenbilder auf ihrer
Internetseite veröffentlichen (mit Quellenverweis zu dem
Buch)?
Kommt drauf an.
Wenn es den Verlag nicht mehr gibt, ist dann nicht auch das
Verlags,- Fotorecht frei verfügbar?
Was aber nicht ausschließt, dass derjenige, der die Bilder ursprünglich mal gepinselt hat noch lebt, oder zumindest noch nicht wenigstens 70 Jahre tot ist. Und nur der Maler ist hier von Interesse. D.h. den müsste man zunächst mal finden/bestimmen. Der Verlag wird damals sicherlich keinerlei Verwertungsrechte für die Online-Präsentation eingekauft haben (wobei wir beim schönen Meinungsstreit zur Frage neuer Verwertungsformen wären). Die eingekauften Verwertungsrechte wird er übrigens zudem nicht beim Zeichner, sondern bei der Zigarettenfirma erworben haben. Denn die wird sich damals sicherlich jegliche Rechte am Druck der Bilder gesichert haben. Spannend wäre insoweit also ohnehin eher diese Firma und nicht der Verlag.