Fotos bei Rezensionen - Verstoß gegen das Markenre

Nabend!

Angenommen, ein Internetnutzer möchte eine private Homepage erstellen, auf der er über Brettspiele berichtet (Inhaltsangabe+Fazit). Dabei handelt es sich sowohl um Brettspiele, die man noch in Läden käuflich erwerben kann als auch um solche, die man nur noch gebraucht bekommt.
Der User will neben dem Text auch Spielschachtel und evtl. eine gestellte Szene fotografieren und diese in die jeweilige Rezension einbinden.
Verletzt der User damit das Markenrecht?
Oder ist es ihm gestattet, da er einige Buchrezensionsseiten kennt, in denen das Cover des Buches ebenfalls in die Rezension eingeflochten wurde.

Für die Antwort(en) bedanke ich mich im Voraus.
Der Tichuspieler

Hallo,

Man darf auch urheberrechtlich oder markenrechtlich (bei Spielen) geschützte Bilder oder Screenshots verwenden, wenn sie ein Bildzitat innerhalb einer eigenen Rezension sind. Man muß aber einen Quellenverweis angeben.

Gruß
orangegestreift

Guten Morgen, orangegestreift!

Danke Dir erstmal recht herzlich für die Antwort. Wie sieht so ein Quellenverweis für ein Bild aus?

Reicht es aus wenn geschrieben wird:

Spieltitel so und so, Spiel erschienen bei Verlag, Spieleautor Vorname, Name, Grafiker Vorname, Name?

Oder bedarf es weiterer Angaben (zum Beispiel Erscheinungsjahr)?

LG
Tichuspieler

Hallo nochmal

ja. Spieltitel, Verlag, Erscheinungsjahr, Autoren/Grafiker, evtl. Spielkapitel

Gruß
orangegestreift

Hallo,

ja. Spieltitel, Verlag, Erscheinungsjahr, Autoren/Grafiker,
evtl. Spielkapitel

aber sicher bist Du Dir vermutlich nicht wirklich, hm?

Wie wäre es mit einem Blick auf:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html
und einem weiteren auf:
http://www.frag-einen-anwalt.de/nutzung-von-zitaten-…

Vor allem ist da die Sache mit der ‚kommerziellen Nutzung‘. Ein Werbelink auf der Seite und schon…

Btw., es nutzt nichts, wenn man an ein gestohlenes Fahrrad dranschreibt „geklaut von…“. Es ist dann immer noch Diebstahl. Also vielleicht etwas Vorsicht angebracht, findest Du nicht?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo nochmal,

was sollen die arroganten rhetorischen Fragen?

Ich bin mir sicher, daß Bildzitate und Screenshots innerhalb von Rezensionen erlaubt sind. Es war nirgendwo die Rede von einer kommerziellen Seite. Die abgebildeten Szenen müssen einen direkten Bezug zur Rezension haben, man darf damit keinen eigenen Artikel lediglich „dekorieren“.

Gruß
orangegestreift

Hallo mal wieder!

Bitte keinen Streit wegen mir.

Jetzt bin ich jedoch neugierig geworden: warum kann man Ärger bekommen, wenn man ein Bildzitat nutzt und das auf einen Webspace packt, der sich mittels Werbung finanziert?

Und was ich auch nicht so ganz verstehe: Welchen Sinn macht es, ein Bild in eine Rezension zu legen, das nichts mit der Rezension zu tun hat?

GLG
Tichuspieler

Hallo,

was sollen die arroganten rhetorischen Fragen?

Die waren aber nicht rethorisch.

Ich bin mir sicher, daß Bildzitate und Screenshots innerhalb
von Rezensionen erlaubt sind.

Ah so. Und woher stammt diese Sicherheit? Im Gesetz ist das so nicht zu finden. Im von mir gegebenen Link zur Aussage eines Rechtsanwaltes auch nicht. Da wird man ja wohl noch Zweifel anmelden dürfen.

Es war nirgendwo die Rede von einer kommerziellen Seite.

Es war aber auch nicht die Rede von einer unkommerziellen Seite. Wenn es Einschränkungen gibt wie hier, sollte man aber darauf hinweisen, anstatt einfach mit dem Brustton der Überzeugung ‚alles erlaubt‘ in die Runde zu werfen.
Wie gesagt, ein einziger Werbelink auf einer Homepage macht sie bereits zu einer kommerziellen Seite. Und für eine kommerzielle Homepage gelten nun mal andere Regelungen als für einen Zeitungsbericht.

Die abgebildeten Szenen müssen
einen direkten Bezug zur Rezension haben, man darf damit
keinen eigenen Artikel lediglich „dekorieren“.

Lenk nicht ab, davon habe ich nicht gesprochen.

Gruß
loderunner (ianal)

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