Fotos d. Wohnungseinrichtung im Internet

Ein Vermieter hat eine Wohnung einem Makler in Auftrag gegeben. Der möchte jetzt die Wohnung fotografieren und die Bilder ins Internet stellen. Muss der Mieter den Fotos zustimmen oder kann er sich da weigern? Denn schließlich wäre ja die Einrichtung in allen Details zu sehen und die Privatsphäre des Mieters nicht mehr gewährleistet.

Gruß suddy57

Im Zweifelsfall nein
Hallöchen,

Es wäre hier im Einzelfall das berechtigte Interesse des Vermieters gegen die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte des Mieters abzuwägen.

Im Zweifelsfall kann der Mieter dem Vermieter das Fotografieren der vom Mieter eingerichteten Wohnung verbieten - sogar das Betreten der Wohnung zwecks Fotografieren muss er nicht genehmigen!
Die Veröffentlichung etwaig getätigter Fotos sowieso.
Er könnte sogar bei einer Veröffentlichung gegen seinen Willen eine Unterlassungsverfügung erwirken und ggf. Schadensersatzforderungen geltend machen.

Allerdings muss der Mieter damit rechnen, dass für etwaig hierdurch eintretende Mietausfälle der Vermieters eine Forderung stellt. Deren Berechtigung wird dann ein Gericht prüfen müssen.

Literaturhinweis:
http://www.erben.com/Pages/Mietrecht/Duldungspflicht…
(2. Abschnitt „Betreten und Besichtigen“)

Gruß,
Michael

Vielen Dank! Der Literaturhinweis besagt, dass der Vermieter die Wohnung herzeigen darf.Darf er gerne:wink:
Klar, eine Wohnung zu mieten , ohne sie gesehen zu haben, wäre etwas riskant. Es sind nur Veröffentlichungen von Fotos mit der Einrichtung unerwünscht.
Inseriert der Vermieter in einer Zeitung, sind ja auch keine Fotos nötig. Und schaut man mal in den entsprechenden Portalen, so werden da auch Wohnungen angeboten ohne Fotos.

LG