Fotos einer oeffentlichen Veranstaltung

Hallo,

mal angenommen: eine Organisation laedt zu einer Veranstaltung ein. Es ist ein Unkostenbetrag (also offiziell keine kommerzielle Veranstaltung) zu entrichten und jeder der bezahlt kann daran teilnehmen. Die Veranstaltung spielt sich erst auf oeffentlichem Raum (Park, Strassen) ab und dann in einer Wirtschaft. Teilnehmerzahl in etwa 200 Personen. Als ambitionierter Hobbyfotograf macht Person A harmlose Fotos von froehlichen Menschen und wird danach vom Veranstalter angesprochen, dass er diese Fotos haben moechte da eine regionale Zeitschrift ein paar abdrucken moechte. A ist geehrt und hat keinerlei wirtschaftliche Interessen (Honorar). Auf einmal erinnert sich A aber daran mal irgendwo gelesen zu haben dass JEDE Person auf diesen Fotos evtl. einer Veroeffentlichung zustimmen muss. Auf der anderen Seite sieht A jeden Tag Fotos von Konzertbesuchern oder Fussballfans die wohl kaum etwas unterschrieben haben.

Wie gestaltet sich das „Recht am eigenen Bild“ (korrekt?) in diesem Fall?

Danke

A (K)

Hallo Kasi,

ganz konkret:

§ 23 Kunsturhg
"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

Gruß!

Horst