Hallo,
mal angenommen: eine Organisation laedt zu einer Veranstaltung ein. Es ist ein Unkostenbetrag (also offiziell keine kommerzielle Veranstaltung) zu entrichten und jeder der bezahlt kann daran teilnehmen. Die Veranstaltung spielt sich erst auf oeffentlichem Raum (Park, Strassen) ab und dann in einer Wirtschaft. Teilnehmerzahl in etwa 200 Personen. Als ambitionierter Hobbyfotograf macht Person A harmlose Fotos von froehlichen Menschen und wird danach vom Veranstalter angesprochen, dass er diese Fotos haben moechte da eine regionale Zeitschrift ein paar abdrucken moechte. A ist geehrt und hat keinerlei wirtschaftliche Interessen (Honorar). Auf einmal erinnert sich A aber daran mal irgendwo gelesen zu haben dass JEDE Person auf diesen Fotos evtl. einer Veroeffentlichung zustimmen muss. Auf der anderen Seite sieht A jeden Tag Fotos von Konzertbesuchern oder Fussballfans die wohl kaum etwas unterschrieben haben.
Wie gestaltet sich das „Recht am eigenen Bild“ (korrekt?) in diesem Fall?
Danke
A (K)