Bei mir ist das inzwischen dringend, darum starte ich gleich einen neuen Beitrag. Es wäre super, wenn jemand eine kurze Antwort wüsste!
Wenn ich einen Versicherungsschaden „fiktiv“ abrechne, heißt das doch, dass ich das Geld bekomme, was die Reparatur kostet, abzüglich der Mehrwertsteuer, nicht? Würde ich da die Kosten für einen Kostenvoranschlag (ca. 500€ Lackschaden am Auto, Privathaftpflicht-Fall) auch erstattet bekommen?
Und, darf die Versicherung auch Fotos verlangen? Ich hab nämlich auf die schnelle nur Digitale machen können.
Hallo T1000,
ich hatte vor kurzem selbst einen Zwischenfall.
Bei mir zahlte die gegnerische Versicherung zwar das Gutachten, nicht aber den Kostenvoranschlag, da der KV bei einem Reparaturauftrag mit den Reparaturkosten verrechnet wird.
Kann Dir leider nix anderes mitteilen :-{
gruß
moritzbock
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
War das bei Dir auch eine fiktive Abrechnung?
Inzwischen habe ich vor, eben eine solche fiktive Abrechnung zu machen. Dann bekomme ich doch die Reparaturkosten ohne die Mehrwertsteuer. Ist das richtig so?
Mir ist jetzt eingefallen, dass evtl. auch Wertminderung in Frage käme. Mein Auto ist immerhin noch drei Jahre jung (Kompaktklasse) und war am Heck völlig unbeschädigt. Wäre es dann besser, ein Gutachten erstellen zu lassen?
Kann ich auch den angefallenen Aufwand, z.B. wegen Anfahrt zur Werkstadt, geltend machen?
Und bekomme ich bei einer fiktiven Abrechnung die Kosten für den Kostenvoranschlag ersetzt - ich vermute, solche werden entstehen, oder gibt es auch Werkstädten, die nichts verlangen?
Außerdem interessiert mich noch, ob die Versicherung Fotos verlangen darf. Ich konnte nämlich leider nur digitale Fotos machen und aus verschiedenen Gründen wären es für mich zur Zeit relativ aufwändig, Abzüge zu erstellen.
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!
War das bei Dir auch eine fiktive Abrechnung?
Ja
Inzwischen habe ich vor, eben eine solche fiktive Abrechnung
zu machen. Dann bekomme ich doch die Reparaturkosten ohne die
Mehrwertsteuer. Ist das richtig so?
Auch Ja
Mir ist jetzt eingefallen, dass evtl. auch Wertminderung in
Frage käme. Mein Auto ist immerhin noch drei Jahre jung
(Kompaktklasse) und war am Heck völlig unbeschädigt. Wäre es
dann besser, ein Gutachten erstellen zu lassen?
Kann ich nicht beurteilen, bin nicht vom Fach
Kann ich auch den angefallenen Aufwand, z.B. wegen Anfahrt zur
Werkstadt, geltend machen?
Kann ich nicht beurteilen, glaube aber schon (Alle Aufwendungen, die Dir im Zusammenhang mit dem Schaden entstanden sind)
Und bekomme ich bei einer fiktiven Abrechnung die Kosten für
den Kostenvoranschlag ersetzt - ich vermute, solche werden
entstehen, oder gibt es auch Werkstädten, die nichts
verlangen?
Wie schon erwähnt, wurde mir der KV nicht ersetzt!
Wenn Du eine Werkstatt findest, die nichts für den KV verlangt - prima.
Außerdem interessiert mich noch, ob die Versicherung Fotos
verlangen darf. Ich konnte nämlich leider nur digitale Fotos
machen und aus verschiedenen Gründen wären es für mich zur
Zeit relativ aufwändig, Abzüge zu erstellen.
Bei mir hat der Gutachter die Fotos gemacht. Die Kosten für das Gutachten bekommst Du ebenfalls ersetzt! (Diesmal inkl. MwSt.!!!, solange Du nicht VoSt.-Abzugsfähig bist [z. B. Selbständig])
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!
Gern geschehen, erkundige Dich aber vorsichtshalber noch an bei anderen Stellen, z. B. http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Unfallabwicklung/un…
gruß & viel Glück
moritzbock
Hallo
Inzwischen habe ich vor, eben eine solche fiktive Abrechnung
zu machen. Dann bekomme ich doch die Reparaturkosten ohne die
Mehrwertsteuer. Ist das richtig so?
das ist soweit richtig.
Mir ist jetzt eingefallen, dass evtl. auch Wertminderung in
Frage käme. Mein Auto ist immerhin noch drei Jahre jung
(Kompaktklasse) und war am Heck völlig unbeschädigt. Wäre es
dann besser, ein Gutachten erstellen zu lassen?
bei nem Lackschaden dürfte da nix übrig bleiben. Neulackierung verbessert ja sogar den Zustand (und das darf die PHV sogar wieder in Abzug bringen)
Kann ich auch den angefallenen Aufwand, z.B. wegen Anfahrt zur
Werkstadt, geltend machen?
ist jetzt eine Meinung von mir: eher nein. Du bist ja zum Schadennachweis verpflichtet. Da gehört das dazu. Ohne Mitwirkund durch Dich geht es halt nicht.
Und bekomme ich bei einer fiktiven Abrechnung die Kosten für
den Kostenvoranschlag ersetzt - ich vermute, solche werden
entstehen, oder gibt es auch Werkstädten, die nichts
verlangen?
a) kommt es auf die Werkstatt an und b) nein, da bei Reparatur das verrechnet wird.
Außerdem interessiert mich noch, ob die Versicherung Fotos
verlangen darf. Ich konnte nämlich leider nur digitale Fotos
machen und aus verschiedenen Gründen wären es für mich zur
Zeit relativ aufwändig, Abzüge zu erstellen.
aber klar. Du bist nachweispflichtig für den Schaden und die Schadenhöhe.
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!
bitte, gruß
Andreas