Frau Meier wird von einem Bekannten gefragt, ob Sie sich auf einem Oldtimerteffen als „Fotomodell“ zur Verfügung stellen würde (Fotos mit Oldtimer -falls von Besitzer gewünscht)
Ein Fotograf würde vom Veranstalter gestellt. Frau Meier stimmt zu.
Am Tag des Events ist ein entsprechender Bereich für die Fotos abgesperrt und der besagte Fotograf ist vor Ort.
Wenn nun jemand Bilder machen würde von Frau Meier - der nicht beauftrag wurde diese zu tun und Frau Meier nicht gefragt wurde ob „man“ Bilder machen dürfe, darf „man“ Frau Meier einfach auch fotografieren? Wenn „man“ für diese Fotos von einer Community Geld bekommt - dürfte man diese Fotos dann ins I-Net stellen?
Das würde mich mal interessieren, ob es da was gibt, wo das geregelt wird.
Vielen Lieben Dank (Frau Meier ist sehr verärgert)
Frau Meier wird von einem Bekannten gefragt, ob Sie sich auf
einem Oldtimerteffen als „Fotomodell“ zur Verfügung stellen
würde (Fotos mit Oldtimer -falls von Besitzer gewünscht)
Ich nehme an, daß es sich hier um ein professionelles Shooting handelt?
Gibt es hier einen Vertrag oder eine Absprache zwischen Fr. Meyer und dem Auftraggeber?
Wenn nun jemand Bilder machen würde von Frau Meier - der nicht
beauftrag wurde diese zu tun und Frau Meier nicht gefragt
wurde ob „man“ Bilder machen dürfe, darf „man“ Frau Meier
einfach auch fotografieren? Wenn „man“ für diese Fotos von
einer Community Geld bekommt - dürfte man diese Fotos dann ins
I-Net stellen?
Du meinst jetzt hier eine Privatperson mit einer DigiCam? Da würde zum guten Ton gehören, daß man vorher höflich fragt, ob man ein Bild machen darf.
Das würde mich mal interessieren, ob es da was gibt, wo das
geregelt wird.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat Fr. Meyer auf jeden Fall das Recht eine Löschung des Bildes zu verlangen, da Sie der Erfassung ja nicht zugestimmt hat.
Frau Meier wird von einem Bekannten gefragt, ob Sie sich auf
einem Oldtimerteffen als „Fotomodell“ zur Verfügung stellen
würde (Fotos mit Oldtimer -falls von Besitzer gewünscht)
§ 22 KUG (Kunsturhebergesetz)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.[…]
Ein Fotograf würde vom Veranstalter gestellt. Frau Meier
stimmt zu.
Am Tag des Events ist ein entsprechender Bereich für die Fotos
abgesperrt und der besagte Fotograf ist vor Ort.
Besagter Fotograf dürfte die Bilder laut vorher zitiertem Paragraphen wohl verbreiten…
Wenn nun jemand Bilder machen würde von Frau Meier - der nicht
beauftrag wurde diese zu tun und Frau Meier nicht gefragt
wurde ob „man“ Bilder machen dürfe, darf „man“ Frau Meier
einfach auch fotografieren? Wenn „man“ für diese Fotos von
einer Community Geld bekommt - dürfte man diese Fotos dann ins
I-Net stellen?
„man“ dürfte die Bilder sicher nicht „einfach so“ verbreiten, Frau Meier müsste auf jeden Fall gefragt werden…
Das würde mich mal interessieren, ob es da was gibt, wo das
geregelt wird.
Gesagtes würde nur gelten wenn Frau Meier keine „absolute oder relative Person der Zeitgeschichte“ wäre.
Vielen Lieben Dank (Frau Meier ist sehr verärgert)
Sollte sich Frau Meier mal an einen Anwalt wenden, der könnte eine Löschung der Bilder durchsetzen und evtl. Schadensersatz durchsetzen.
es gab nen fotografen, der bereich wäre abgesperrt
es gäbe keinen vertrag zw. fotograf u. fr. meyer
wenn jetzt die priv. person bei einer community wäre, wo sie geld dafür bekäme - auf events zu gehen und dort bilder zu machen u. die dort einstellen würde (in der community)
keine digicam das wäre ne spiegelreflex…mit objetiv…damit man ranzoomen könnte - weil man ja nicht über die absperrung dürfte
wenn jetzt die priv. person bei einer community wäre, wo sie
geld dafür bekäme - auf events zu gehen und dort bilder zu
machen u. die dort einstellen würde (in der community)
Fr. Meyer sollte auf jeden Fall Kontakt mit dem Inhaber der Community aufnehmen und die Löschung der Bilder verlangen. Begünden könnte sie es mit dem Recht am eigenen Bild aus dem Kunsturheberrechtsgesetz. Wenn es sich jedoch um Fr. Merkel handelt, dann stellt sie eine Person der Zeitgeschichte dar und dafür gäbe es andere Regeln.
keine digicam das wäre ne spiegelreflex…mit objetiv…damit
man ranzoomen könnte - weil man ja nicht über die absperrung
dürfte
die community würde die begründung bringen dass fr. meyer sich öffentl. zur show gestellt habe und somit das recht hätten, diese fotos zu machen u. zu veröffentl. da auf den t-shirts der damen ersichtlich gewesen sei, dass sie vom i-net seien…
trotzdem hatte frau meyer erfolg u. die bilder wurden entfernt…