Muss für die Veröffentlichung von Gruppenfotos im Internet die
Einverständnis von allen Personen (die auf dem Bild zu sehen
sind) eingeholt werden ???
Wenn die Personen das Hauptwerk darstellen IMO ja. Wenn Sie aber nur Beiwerk sind nicht. Also z. B. wenn Du bspw. eine Kirche fotografierst und da ein paar Menschen davor rumstanden.
PS: Wenn eine Person nicht einverstanden ist, reicht es die
Augen mit einem „schwarzen Balken“ zu verdecken ???
Kann ich Dir nicht zuverlässig sagen. IMO darf die Person aber nicht mehr erkennbar sein. Ob da so ein Balken ausreicht bezweifle ich aber stark.
Muss für die Veröffentlichung von Gruppenfotos im Internet die
Einverständnis von allen Personen (die auf dem Bild zu sehen
sind) eingeholt werden ???
Ausnahmen dürften übrigens auch Gruppenfotos in Firmen o. ä. sein. Wenn beispielsweise eine Firma Aufnahmen aus dem eigenen Betrieb veröffentlicht und später ein Mitarbeiter kündigt, kann dieser deswegen kaum verlangen das die Firma nun ein Betriebsfoto nicht mehr veröffentlichen darf auf dem er noch irgendwo mit drauf ist. Zu dem Zeitpunkt wo das Foto gemacht wurde war er halt nunmal dort beschäftigt.
Muss für die Veröffentlichung von Gruppenfotos im Internet die
Einverständnis von allen Personen (die auf dem Bild zu sehen
sind) eingeholt werden ???
Ausnahmen dürften übrigens auch Gruppenfotos in Firmen o. ä.
sein. Wenn beispielsweise eine Firma Aufnahmen aus dem eigenen
Betrieb veröffentlicht und später ein Mitarbeiter kündigt,
kann dieser deswegen kaum verlangen das die Firma nun ein
Betriebsfoto nicht mehr veröffentlichen darf auf dem er noch
irgendwo mit drauf ist. Zu dem Zeitpunkt wo das Foto gemacht
wurde war er halt nunmal dort beschäftigt.
Das kenne ich aus eigener Erfahrung anders. Ich kenne einen Fall, bei dem eine Menge an Unterlagen eingestampft werdem musste, weil auf den Prospekten das Bild eines ausgeschiedenen Mitarbeites zu sehen war und dieser der weitere Verwendung widersprochen hat. Seit dieser Zeit werden von allen Mitarbeitern, die für die Firma fotografiert werden, sogenannte „Modellverzichtserklärungen“ unterschrieben, in der sie die Verwendung auch über die Dauer ihres Arbeitsverhältnisses hinaus gestatten. Wer das nicht unterschreibt, dessen Bild wird nicht verwendet.
Das kenne ich aus eigener Erfahrung anders. Ich kenne einen
Fall, bei dem eine Menge an Unterlagen eingestampft werdem
musste, weil auf den Prospekten das Bild eines ausgeschiedenen
Mitarbeites zu sehen war und dieser der weitere Verwendung
widersprochen hat.
Frage 1: War der Mitarbeiter darauf das Hauptwerk oder nur Beiwerk? War er alleine drauf oder in einer Gruppe?
Jeder Fall ist schließlich ein Einzelfall und kann nicht so ohne weiteres verallgemeinert werden.
Frage 2: Gab es hier ein Gerichtsurteil das die Verwendung untersagte?
Es könnte durchaus sein dass die Bilder eingestampft wurden um einen Rechtsstreit zu vermeiden, obwohl dessen Ausgang offen blieb.
Seit dieser Zeit werden von allen
Mitarbeitern, die für die Firma fotografiert werden,
sogenannte „Modellverzichtserklärungen“ unterschrieben, in der
sie die Verwendung auch über die Dauer ihres
Arbeitsverhältnisses hinaus gestatten. Wer das nicht
unterschreibt, dessen Bild wird nicht verwendet.
Das ist natürlich von vornherein der bessere Weg um Streitigkeiten erst gar nicht aufkommen zu lassen. Keine Frage.
Frage 1: War der Mitarbeiter darauf das Hauptwerk oder nur
Beiwerk? War er alleine drauf oder in einer Gruppe?
Ich bin mit nicht mehr sicher, ich glaube, sein Bild war Teil der graphischen Gestaltung es Deckblatts diverser Broschüren.
Jeder Fall ist schließlich ein Einzelfall und kann nicht so
ohne weiteres verallgemeinert werden.
Ist klar.
Frage 2: Gab es hier ein Gerichtsurteil das die Verwendung
untersagte?
Nein, aber der Fall wurde von einer Anwaltskanzlei, die ihren Job in vielen anderen Sachen extrem gut gemacht hat, geprüft.
Es könnte durchaus sein dass die Bilder eingestampft wurden um
einen Rechtsstreit zu vermeiden, obwohl dessen Ausgang offen
blieb.
Letzten Endes wohl ja, der Ausgang eines Rechtsstreits ist ja (leider) fast immer offen, wenn der Fall nicht gerade sonnenklar ist.
Seit dieser Zeit werden von allen
Mitarbeitern, die für die Firma fotografiert werden,
sogenannte „Modellverzichtserklärungen“ unterschrieben, in der
sie die Verwendung auch über die Dauer ihres
Arbeitsverhältnisses hinaus gestatten. Wer das nicht
unterschreibt, dessen Bild wird nicht verwendet.
Das ist natürlich von vornherein der bessere Weg um
Streitigkeiten erst gar nicht aufkommen zu lassen. Keine
Frage.
Leider kommt man oft nicht auf die Schwierigkeiten, die sich aus vielen Kleinigkeiten des Lebens ergeben könnten und die man mit entsprechenden Vereinbarungen ausschließen kann, man muss erst mal damit auf die Schnauze fallen.