Fotos im Internet

Situation: getr. lebendes Paar mit gemeins. Sorgerecht für Kinder.
private Fotos der Kinder tauchen auf der Seite der neuen Freundin des Mannes bei Stayfriends auf. Mann wird damit einverstanden sein, Frau aber ganz und gar nicht.
Kann Frau dagegen vorgehen, obwohl Mann damit einverstanden ist??? Ggf. auch rechtlich??? Wie muss das dann vonstatten gehen? Anwalt, Polizei eine Anzeige, ggf. auch „Schadenersatz“ (weiss nicht wie das sonst heißt!).
Bitte helft mir.

Hallo,

grundsätzlich ist es denkbar einen Beseitigungsanspruch (= Entfernen der Bilder) und Unterlassungsanspruch (= zukünftiges Unterlassen Bilder einzustellen) auf das sog. Recht am eigenen Bild (= Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) zu stützen, da für eine Veröffentlichung von Fotos die grds. die Einwilligung der Abgebildeten erforderlich ist.

Kindern werden dabei, soweit sie noch nicht volljährig sind, von ihren Eltern (= gesetzl. Vertreter) vertreten. Soweit das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird, ist auch das Einverständnis beider Elternteile erforderlich.

In einem möglichen Gerichtsverfahren würden nach meiner Einschätzung wegen der hier widerstreitenden Interessen der beiden Eltern ein sog. Ergänzungspfleger bestellt, der für die Dauer des Verfahrens, die Interessen des Kindes vertritt.

Bevor man einen solchen Weg beschreitet, sollte man hier den Kontakt zum anderen Elternteil suchen. Ist dieser uneinsichtig, sollte man die Hilfe eines geeigneten Anwalts suchen und zunächst die Rechtslage und mögliche Rechtsfolgen darstellen, bevor man einen Konflikt vom Zaun bricht.

Ich hoffe ich konnte ihre Fragen beantworten

Viele Grüße