Fotos im Verein

Hallo Experten.

Mal angenommen Herr X ist Mitglied in einem Verein, wie z.B. der Freiwilligen Feuerwehr, Schützenverein, etc. und macht auf Veranstaltungen wie zum Beispiel Weihnachtsfeier, Versammlung, etc. dieses Vereins Fotos von den anderen Mitgliedern.
Herr X möchte diese Fotos auf der vereinseigenen Hompage veröffentlichen.

Dann sollte doch von jedem Vereinsmitglied eine schriftliche Genehmigung vorliegen, dass solche Fotos veröffentlicht werden, oder ??

Gibt es einen Mustervordruck für sowas ?? Hat diese Genehmigungen speziellen Anforderungen an die Formulierung ??

Herr X hörte mal so etwas wie : Wenn mehr als soundsoviele Personen auf dem Foto zu sehen sind, braucht er zum Veröffentlichen keine Genehmigung, da das als Gruppe gilt. Stimmt das ??

Vielen Dank für die Hilfe…

Gruss Winnie

Hallo

also ich meine ab 5 Personen gilt so ein Foto als Gruppenfoto und darf online gestellt werden.

Ich würde einfach Foto´s online stellen wo mindestens 15 Leute drauf zu sehen sind. Oder man die Leute nicht so gut erkennen kann.

Aber ich denke nicht das es nötig ist von jedem einzelnen Mitgleid eine Erlaubnis einzufordern.

Liebe Grüße
Bambell

Hallo!

also ich meine ab 5 Personen gilt so ein Foto als Gruppenfoto
und darf online gestellt werden.

Nein. Diese Regelung gibt es nicht und hat es auch nicht gegeben.

Gruß,
Max

hallo!

Dann sollte doch von jedem Vereinsmitglied eine schriftliche
Genehmigung vorliegen, dass solche Fotos veröffentlicht
werden, oder ??

Nein, die Genehmigung muß nicht schriftlich sein.

Gibt es einen Mustervordruck für sowas ?? Hat diese
Genehmigungen speziellen Anforderungen an die Formulierung ??

Nein, die Genehmigung kann sogar stillschweigend erfolgen. Zum Beispiel so: Es ist im Verein allgemein bekannt, daß Herr X Bilder ins Internet stellt. Auch Herr Y weiß das. Als Herr X mit der Kamera auf Herrn Y hällt, wirft sich Y in Positur, lächelt und posiert - Genehmigung stillschweigend erteilt.

Herr X hörte mal so etwas wie : Wenn mehr als soundsoviele
Personen auf dem Foto zu sehen sind, braucht er zum
Veröffentlichen keine Genehmigung, da das als Gruppe gilt.
Stimmt das ??

Es gibt keine festgelegte Personenzahl, ab wann es auf einem Foto nicht mehr um die Einzelperson, sondern um die Gruppe geht. Ein Bild mit 100 Personen, auf dem im Vordergrund groß Herr Y in der Nase bohrt, kann trotzdem Problematiosch sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#R…

Gruß,
Max

Hallo Winniepuh,

Herr X möchte diese Fotos auf der vereinseigenen Hompage
veröffentlichen.

Auf welche Art möchtest Du sie veröffentlichen? Einfach nur die Bilder oder mit Begleittext wie z.B. Hier sehen Sie Hr. Meier und Fr. Müller?

Dann sollte doch von jedem Vereinsmitglied eine schriftliche
Genehmigung vorliegen, dass solche Fotos veröffentlicht
werden, oder ??

In dem Fall, wo persönliche Daten mit erfaßt, bzw. veröffentlicht werden sollen, dann benötigst Du nach dem BDSG eine schriftliche und vor allem freiwillig gegeben Genehmigung dafür.

Gibt es einen Mustervordruck für sowas ?? Hat diese
Genehmigungen speziellen Anforderungen an die Formulierung ??

Wenn persönliche Daten veröffentlich werden, dann würde eine formlose Genehmigung wie z.B. Hiermit stimme ich der Veröffentlichung meiner Bilder inkl. des Namens auf der Seite http://www.xxx.de zu.

Herr X hörte mal so etwas wie : Wenn mehr als soundsoviele
Personen auf dem Foto zu sehen sind, braucht er zum
Veröffentlichen keine Genehmigung, da das als Gruppe gilt.
Stimmt das ??

Nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem BDSG könnte ich auch auf einem Gruppenfoto darauf bestehen, daß mein Name nicht genannt wird.

Du könntest natürlich auch das ganze so schützen, daß nur Mitglieder Zugriff auf die Seite mit den Bildern haben.

Viele Grüße
Robert

Moin Robert…

Auf welche Art möchtest Du sie veröffentlichen? Einfach nur
die Bilder oder mit Begleittext wie z.B. Hier sehen Sie Hr.
Meier und Fr. Müller?

Es geht NUR um die Bilder. Keine Namen, keine weiteren Infos. Höchstens eine Überschrift wie zum Beispiel „Bilder von der Weihnachtsfeier am 20.12.2008“

Ich glaube, da verfasst der Fotograf mal vorsichtshalber so eine kleine „Einverständniserklärung“ besser ist das … :wink:

Gruss Winnie

Ein Bild mit 100 Personen, auf dem im Vordergrund groß
Herr Y in der Nase bohrt, kann trotzdem Problematiosch sein.

Problematisch ist nur, wenn er beim Popeln kein Erfolg hat :smiley:
Ich fänd das Foto sogar sehr lustig… vor allem, wenn Herr Y so dumm ist und sich vor 100 Leuten mal elegant den Zeigefinger in die Hirse schiebt *lol*