hallo!
Dann sollte doch von jedem Vereinsmitglied eine schriftliche
Genehmigung vorliegen, dass solche Fotos veröffentlicht
werden, oder ??
Nein, die Genehmigung muß nicht schriftlich sein.
Gibt es einen Mustervordruck für sowas ?? Hat diese
Genehmigungen speziellen Anforderungen an die Formulierung ??
Nein, die Genehmigung kann sogar stillschweigend erfolgen. Zum Beispiel so: Es ist im Verein allgemein bekannt, daß Herr X Bilder ins Internet stellt. Auch Herr Y weiß das. Als Herr X mit der Kamera auf Herrn Y hällt, wirft sich Y in Positur, lächelt und posiert - Genehmigung stillschweigend erteilt.
Herr X hörte mal so etwas wie : Wenn mehr als soundsoviele
Personen auf dem Foto zu sehen sind, braucht er zum
Veröffentlichen keine Genehmigung, da das als Gruppe gilt.
Stimmt das ??
Es gibt keine festgelegte Personenzahl, ab wann es auf einem Foto nicht mehr um die Einzelperson, sondern um die Gruppe geht. Ein Bild mit 100 Personen, auf dem im Vordergrund groß Herr Y in der Nase bohrt, kann trotzdem Problematiosch sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#R…
Gruß,
Max