Fotos in der Firma von Kollegen

Hallo,

angenommen man würde in der Firma einen Mitarbeiter Fragen ob er von den anderen Kollegen Fotos für die Firmenwebsite macht. Diese sind dann nicht nur Portraitaufnahmen, sondern schon ein bischen was aufwendigeres mit 2-3 Blitzen, Nachbearbeitungen, etc.
Da der „Fotograf“ ja auch Urheber ist hat er ja das Urheberrecht. Kann man hier genauso wie z.B. bei privaten Fotoshootings auf TfP Basis (TfP = Time or Pictures) das Nutzungsrecht entsprechend abgeben bzw. einschränken oder wäre dies aufgrund des Angestelltenverhältnisses irgendwie anders gelagert? Müsste/Könnte also der „Fotograf“ mit den abgebildeten Personen nochmals einen extra Vertrag machen oder bleibt das eh alles in der Firma?

Gruß
h.

Hi

Das Zauberwort heisst " Das Recht auf das eigene Bild "

wenn der Fotograph diese Bilder weiter verwenden möchte ausser für den Zweck mit dem man einverstanden war , also in dem Falle innerbetriebliche Nutzung , muss er die Personen die auf den Bildern abgebildet sind um die Erlaubniss fragen.

Taucht ein Foto ohne Erlaubniss auf , die abgebildete Person bekommt das mit und der Person passt das nicht , muss der Fotograph unverzüglich das Bild aus dem Umlauf nehmen , das kann er notfalls per Verfügung durchsetzen .

Toni

( der mit dem Thema öffters konfrontiert wird , da er eine Website betreibt )

Vielleicht die Frage nochmal lesen? (owt)

2 Like

Grundsätzlich gibt es keine allgemeine Verienabrung, also macht ein eigener Vertag sinn. Schließlich geht es ja auch darum dass die Person vielelicht irgendwann die Firma verlässt und was ist dann? TFP ist vor allem auch eher eine Abrechnungsgeschichte und nicht unbedingt für die Persönlichkeitsrechte verantwortlich…