Hallo,
angenommen man würde in der Firma einen Mitarbeiter Fragen ob er von den anderen Kollegen Fotos für die Firmenwebsite macht. Diese sind dann nicht nur Portraitaufnahmen, sondern schon ein bischen was aufwendigeres mit 2-3 Blitzen, Nachbearbeitungen, etc.
Da der „Fotograf“ ja auch Urheber ist hat er ja das Urheberrecht. Kann man hier genauso wie z.B. bei privaten Fotoshootings auf TfP Basis (TfP = Time or Pictures) das Nutzungsrecht entsprechend abgeben bzw. einschränken oder wäre dies aufgrund des Angestelltenverhältnisses irgendwie anders gelagert? Müsste/Könnte also der „Fotograf“ mit den abgebildeten Personen nochmals einen extra Vertrag machen oder bleibt das eh alles in der Firma?
Gruß
h.