Ich habe selbstgemachte Fotos einer öffentlichen Veranstaltung auf meiner Homepage veröffentlicht. Diese (von mir gemachten) Bilder hat nun der Initiator / Betreiber dieser Veranstaltung auf seiner Homepage ohne jeglichen Hinweis auf den Fotografen bzw. irgendwelche urheberrechtlichen Hinweise. — Kann ich ihm das untersagen oder dafür Geld verlagen? Wenn ja, in welcher Grössenordnung ?
Hallo morgenman,
natürlich kannst Du das!!!
Aber bevor Du den Betreiber kontaktierst, würde ich unbedingt den Sachverhalt durch Hardcopy dokumentieren.
Über die Größenordnung möchte ich nichts sagen. Kommt darauf an, welches Ergebnis Du erreichen willst.
Wenn Du ein bisschen was verdienen möchtest, dann verlange einen gemäßigten Betrag und einen Verweis auf Deinen Namen bzw. Homepage.
Wenn Du erreichen möchtest, dass die Bilder von der Betreiber-HP verschwinden, dann multipliziere den Betrag mit dem Faktor 10!
Gruß
Robert
Hallo,
das könnte auch nach hinten losgehen.
Hattest du eine Genehmigung des Veranstalters zum Fotografieren oder die Genehmigung der evtl. fotografierten und deutlich erkennbaren Personen und der Veröffentlichung auf deiner Homepage ???
Schau mal bei Color-Foto (da war vor kurzem ein Artike) oder anderen Seiten nach „Recht am Bild“ o.ä. - ist ggf. nicht so einfach.
HaJo
Hi!
das könnte auch nach hinten losgehen.
Hattest du eine Genehmigung des Veranstalters zum
Fotografieren oder die Genehmigung der evtl. fotografierten
und deutlich erkennbaren Personen und der Veröffentlichung
auf deiner Homepage ???
Genau das schwirrte mir auch im Kopf rum - schwupps hatte man keine Genehmigung (auch bei öffentlichen Veranstaltungen!!) und schon sieht die ganze Sache komplett anders aus … dann kann man nur noch auf einen guten Anwalt oder auf Kulanz der Gegenseite hoffen …
Grüße,
Tomh
Hallo,
das könnte auch nach hinten losgehen.
Hattest du eine Genehmigung des Veranstalters zum
Fotografieren oder die Genehmigung der evtl. fotografierten
und deutlich erkennbaren Personen und der Veröffentlichung
auf deiner Homepage ???Genau das schwirrte mir auch im Kopf rum - schwupps hatte man
keine Genehmigung (auch bei öffentlichen Veranstaltungen!!)
und schon sieht die ganze Sache komplett anders aus … dann
kann man nur noch auf einen guten Anwalt oder auf Kulanz der
Gegenseite hoffen …
wirklich? Und was ist mit §23 Absatz 1 Punkt 3 Kunsturheberrechtsgesetz?
MfG,
ujk
Hi!
wirklich? Und was ist mit §23 Absatz 1 Punkt 3
Kunsturheberrechtsgesetz?
Da wir nicht wissen, wer wie auf den Bildern genau zu sehen ist, könnte §22 hier genauso „schlagen“?
Bzw. http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#E…
Und was wir immer noch nicht wissen: Durfte man dort überhaupt fotografieren?
ianal,
Tomh
Hallo,
Und was wir immer noch nicht wissen: Durfte man dort überhaupt
fotografieren?
Du meinst, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten?
ianal,
Tomh
Ich auch nicht.
MfG,
ujk
Hi!
Und was wir immer noch nicht wissen: Durfte man dort überhaupt
fotografieren?Du meinst, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten?
Nein, das meine ich nicht; eine „öffentliche“ Veranstaltung ist ziemlich vage ausgedrückt.
Die Veranstalter legen meist sehr individuell fest, ob man überhaupt fotografieren darf, ob man nur für „private Zwecke“ knipsen darf oder ob es generell erlaubt ist - oder nur ab einen bestimmten Zeitpunkt an bestimmten Orten, etc.
Ist es nicht ausdrücklich erlaubt, ist es mE auch nicht verboten.
Aber darüber sollen sich die Juristen streiten …
Hier geht’s ganz einfach vor allem darum: War es überhaupt erlaubt zu fotografiern? Und das wissen wir noch immer nicht …
Grüße,
Tomh