Zusatz: Das ist eine Straftat, ggf. anzeigen
Du brauchst weder Abmahnung noch Anwalt, es sei denn Du willst Geld einklagen.
Hier mal der reine Gesetzestext des KUG:
§ 22 (Recht am eigenen Bild)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 (Recht am eigenen Bild, Ausnahmeregelungen)
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
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Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
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Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
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Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
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Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 33 (Strafvorschrift)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt
Das bedeutet, Dein Bekannter begeht bereits eine strafbare Handlung, die allerdings nur auf Antrag verfolgt wird.
Du brauchst ihn also nur bei der Poizei anzuzeigen, am besten mit einer gespeicherten Kopie der Internetseite.
Er kann sich dann nach meiner Schätzung auf einen Strafbefehl von einigen 100 Euro einrichten.
Es genügt aber bestimmt auch wenn Du ihm mit der Polizei drohst.
Da es ein absolutes Strafantragsdelikt ist, kannst Du Deine Anzeige auch später noch zurückziehen, er hat dann schon mal Post von der Polizei bekommen aber ihm passiert dann gar nichts.
Gruß,
M.