Fotos verkaufen

Hallo!

Bekanntlich darf man ja jedes selbstgeschossene Foto nur einmal verkaufen.

Wie verhält es sich mit identischen Bildern bzw. nahezu identischen Bildern?

Beispiel: von einem statischen Objekt macht man (mit Hilfe von einem Stativ) mehrere Aufnahmen, die sich voneinander nicht unterscheiden.
Nun hat ja jedes Foto eine andere Nummer.
Ist es rechtens, jemandem Bild Nr. 1 zu verkaufen und Bild Nr. 2 wem anderen?

Hanna

Hallo,

Bekanntlich darf man ja jedes selbstgeschossene Foto nur
einmal verkaufen.

Nein, warum sollte das so sein? Es kommt ganz darauf an, was vertraglich abgemacht wird.

Wie verhält es sich mit identischen Bildern bzw. nahezu
identischen Bildern?

Kann man doch in jedem Touristenort sehen: selbstverständlich geht das.
Und denk mal an einen Poster-shop.
Oder die Hochzeitsfotos. Oder die Gruppenaufnahme der Schulklasse. Sollen die Fotografen da immer gleich 60 Fotos machen, damit jeder dann zwei Exemplare für die Omas kaufen kann?

Beispiel: von einem statischen Objekt macht man (mit Hilfe von
einem Stativ) mehrere Aufnahmen, die sich voneinander nicht
unterscheiden.
Nun hat ja jedes Foto eine andere Nummer.

Wozu?

Ist es rechtens, jemandem Bild Nr. 1 zu verkaufen und Bild Nr.
2 wem anderen?

Klar, warum nicht?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo !

Es kommt sicher auf den genauen Vertrag an,nach dem ein Foto „verkauft“ wird,an einen Verlag z.B.

Aber die Beispiele sind da nicht stimmig,Postkarten am Kiosk sind zwar bildgleich,aber der Postkartenverlag hat die Rechte am Bild selbst erworben,der Kartenkäufer hat keine Rechte an dem Foto auf der Karte !
Das gilt auch bei Hochzeitsfotos,die Bildrechte hat nur der Fotograf,deshalb kann er auch beliebig viele bildgleiche Abzüge abgeben.

Und wenn man ein Foto an einen Verlag verkauft,dann vereinbart man dort üblicherweise ein uneingeschränktes Nutzungsrecht (muß m.E. auch das Negativ mit verkaufen).
Da kann man nicht ein zweites bildgleiches Foto einem Dritten erneut verkaufen,den niemand kauft die Rechte an Bildversion Nr. 1,sondern an dem gezeigten Motiv !
Und das darf dann nicht nochmals verkauft werden.

Anders kann es sein,bei der Nutzung eines Bildes für eine bestimmte Einmalveröffentlichung(siehe Fotoagenturen für Tageszeitungen).
Da wird man ja in überregionalen Zeitungen oft gleiche Fotos finden.

Dehalb kann man durchaus ein Motiv mehrfach verkaufen,oder man müsste besser sagen „vermieten“,es kommt eben auf den Vertrag dazu an.

Exklusivrechte an dem Bild(Bildmotiv) = nur ein Mal verkaufen möglich
Nutzungsrechte = mehrfacher „Verkauf“ möglich

MfG
duck313

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Hallo,
das es auf den Vertrag ankommt, war mein erster Satz. Keine Ahnung, warum Du hier angeblich allgemein geltende Beispiele anführst, wenn diese Verträge doch individuell ausgehandelt werden können.
Die Zeitungen z.B. haben nur relativ selten Exklusivrechte an einem Foto, wenn dieses von externen Fotografen oder gar einer Presseagentur kommt. Noch nie gesehen, dass verschiedene Tageszeitungen das selbe Bild auf der Titelseite haben? Wenn sie mal Exklusivrechte haben, dann steht das meistens sich-selbst-auf-die-Brust-klopfend dabei. In der Yellowpress immer wieder zu sehen z.B. bei der Geburt eines Prinzen oder einer Prinzessin.

Exklusivrechte an dem Bild(Bildmotiv) = nur ein Mal verkaufen
möglich
Nutzungsrechte = mehrfacher „Verkauf“ möglich

Exklusivrechte sind selbstverständlich auch Nutzungsrechte. Deine Unterscheidung zwischen den beiden ist also Unsinn. Richtig ist dagegen, dass man Nutzungsrechte exklusiv verkaufen kann oder eben auch nicht.
Und beides sollte man nicht mit den Urheberrechten verwechseln, die kann man gar nicht verkaufen.
Gruß
loderunner (ianal)

2 „Gefällt mir“

Hallo!

Wenn beispielsweise vor dem Upload anzukreuzen ist:

„Ich versichere, dass dieses Foto vorher nicht für kommerzielle Zwecke verwendet wurde.“

Wie sieht die rechtliche Situation dann aus?

Hanna

Hallo,

Wenn beispielsweise vor dem Upload anzukreuzen ist:

„Ich versichere, dass dieses Foto vorher nicht für
kommerzielle Zwecke verwendet wurde.“

Wie sieht die rechtliche Situation dann aus?

dann will sich der Uploadempfänger ganz offensichtlich absichern, daß der Uploader keine Nutzungsrechte entgeltlich an Andere abgetreten hat welche zu einem Konflikt mit der von ihm beabsichtigeten Nutzung stehen könnten.

Gruß

osmodius

Hallo!

Wenn beispielsweise vor dem Upload anzukreuzen ist:

„Ich versichere, dass dieses Foto vorher nicht für
kommerzielle Zwecke verwendet wurde.“

Wie sieht die rechtliche Situation dann aus?

dann will sich der Uploadempfänger ganz offensichtlich
absichern, daß der Uploader keine Nutzungsrechte entgeltlich
an Andere abgetreten hat welche zu einem Konflikt mit der von
ihm beabsichtigeten Nutzung stehen könnten.

Wie viel Unterschied muss zwischen zwei Fotos bestehen, damit es nicht zu einem Rechtsstreit kommt? Genügt es, wenn das eine Foto eine andere Nummer hat als das andere oder müssen im Bild Unterschiede mit freiem Auge erkennbar sein?

Hanna

Hallo,

Wie viel Unterschied muss zwischen zwei Fotos bestehen, damit
es nicht zu einem Rechtsstreit kommt? Genügt es, wenn das eine
Foto eine andere Nummer hat als das andere oder müssen im Bild
Unterschiede mit freiem Auge erkennbar sein?

was genau hat Du an ‚kommt auf den Vertrag an‘ nicht verstanden?
Woher sollen wir wissen, was genau beim ersten ‚Verkauf des Fotos‘ vorher abgesprochen wurde?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

Wie viel Unterschied muss zwischen zwei Fotos bestehen, damit
es nicht zu einem Rechtsstreit kommt? Genügt es, wenn das eine
Foto eine andere Nummer hat als das andere oder müssen im Bild
Unterschiede mit freiem Auge erkennbar sein?

was genau hat Du an ‚kommt auf den Vertrag an‘ nicht
verstanden?
Woher sollen wir wissen, was genau beim ersten ‚Verkauf des
Fotos‘ vorher abgesprochen wurde?

Wir bleiben bei einem fiktiven Fall.

Angenommen, der Käufer der Rechte auf das erste Bild formuliert den Vertrag so schwammig, dass er „die Rechte zur Veröffentlichung etc. für dieses Bild“ erwirbt.
Angenommen, der Verkäufer erwähnt nicht, dass es weitere gleiche Bilder gibt, die er auch veräußern möchte.
Ist es unlauter vom Verkäufer, den Käufer nicht auf das Vorhandensein gleicher Fotos hinzuweisen?

Angenommen, der Verkäufer veräußert die Rechte auf das zweite (gleiche) Bild.
Muss der Verkäufer auf Nachfrage dem Käufer A beweisen, dass es sich um eine zweite Belichtung handelt und nicht um eine Kopie des ersten Fotos?
Wie kann der Käufer das beweisen? Die Nummerierung des Fotos kann nachträglich geändert werden: der Dokumentenname ist also kein schlüsssiger Beweis.
Können die EXIF-Daten geändert werden oder sind die fälschungssicher? Wenn das zweite Foto auch nur eine Minute später aufgenommen worden ist, lässt sich das in den EXIF-Daten nachweisen.
Ist die Uhrzeit der Aufnahme ein schlüssiger Beweis dafür, dass dieses Foto ein anderes ist als das erste?

Angenommen, der Käufer A fühlt sich (subjektiv) betrogen: hat eine Klage gute Aussichten?
Eigentlich meine ich, wenn er seinen Vertrag nicht hieb- und stichfest formuliert, MUSS er doch damit rechnen, dass der Verkäufer ähnliche, mit freiem Auge nicht zu unterscheidende Bilder an andere Leute verkauft, oder?

Da es sich tatsächlich um einen fiktiven Fall handelt und ich echt keine Ahung habe, was in solchen Verträgen üblicher Weise drin steht, frage ich so unbedarft :wink:

Hanna

Woher sollen wir wissen, was genau beim ersten ‚Verkauf des
Fotos‘ vorher abgesprochen wurde?

Wir bleiben bei einem fiktiven Fall.

Angenommen, der Käufer der Rechte auf das erste Bild
formuliert den Vertrag so schwammig, dass er „die Rechte zur
Veröffentlichung etc. für dieses Bild“ erwirbt.
Angenommen, der Verkäufer erwähnt nicht, dass es weitere
gleiche Bilder gibt, die er auch veräußern möchte.
Ist es unlauter vom Verkäufer, den Käufer nicht auf das
Vorhandensein gleicher Fotos hinzuweisen?

Kurz und knapp: Wenn Du einem Buchverlag die exklusiven welteweiten Nutzungsrechte an einem Manuskript verkaufst - glaubst Du, Du könntest das gleiche Manuskript mit ein, zwei geänderten Sätzen auch an einen anderen Verlag verkaufen ohne vertragsbrüchig zu werden?
Und glaubst Du des weiteren, irgendjemand wollte danach noch Geschäfte mit Dir machen?!?

Gruß

osmodius