mich würde interessieren ob es legal ist Autos die irgendwo parken oder fahren zu fotografieren, wenn zwar der Fahrer nicht, wohl aber das Nummernschild abgebildet ist. Wie siht es da mit der Rechtslage aus?
Ich bedanke mich schonmal.
solange man die Bilder nicht veröffentlicht, ist das kein Problem.
mich würde interessieren ob es legal ist Autos die irgendwo
parken oder fahren zu fotografieren, wenn zwar der Fahrer
nicht, wohl aber das Nummernschild abgebildet ist. Wie siht es
da mit der Rechtslage aus?
solange man die Bilder nicht veröffentlicht, ist das kein
Problem.
Aha, dafür schonmal vielen Dank, hast du einen Gesetzestext zum nachlesen für mich? Das is immer sehr gut in bestimmten Situationen, da will ich jetzt nicht näher drauf eingehen. ^^
solange man die Bilder nicht veröffentlicht, ist das kein
Problem.
Aha, dafür schonmal vielen Dank, hast du einen Gesetzestext
zum nachlesen für mich? Das is immer sehr gut in bestimmten
Situationen, da will ich jetzt nicht näher drauf eingehen. ^^
In Gesetzen steht, was verboten ist. Du wirst dort aber keine Liste der Sachen finden, die erlaubt sind. Insofern muss ich mit Quellen leider passen. Merke: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
In Gesetzen steht, was verboten ist. Du wirst dort aber keine
Liste der Sachen finden, die erlaubt sind. Insofern muss ich
mit Quellen leider passen. Merke: Was nicht ausdrücklich
verboten ist, ist erlaubt.
Ja das ist wohl war. Vielen Dank jedenfalls.
Wie siehts aber mit dem veröffentlichen aus? wenn man das Kennzeichen unkenntlich macht, erlaubt (nicht erwähnt ^^) oder auch verboten?
In Gesetzen steht, was verboten ist. Du wirst dort aber keine
Liste der Sachen finden, die erlaubt sind. Insofern muss ich
mit Quellen leider passen. Merke: Was nicht ausdrücklich
verboten ist, ist erlaubt.
Jetzt würde mich noch interessieren, wo es denn geschrieben steht, dass man Fotos von Autos nicht veröffentlichen darf.
In Gesetzen steht, was verboten ist. Du wirst dort aber keine
Liste der Sachen finden, die erlaubt sind. Insofern muss ich
mit Quellen leider passen. Merke: Was nicht ausdrücklich
verboten ist, ist erlaubt.
Jetzt würde mich noch interessieren, wo es denn geschrieben
steht, dass man Fotos von Autos nicht veröffentlichen darf.
Ließ mein Posting doch einfach noch Mal. Tipp: Letzter Satz. Nun klar?
„solange man die Bilder nicht veröffentlicht, ist das kein Problem“
wird vermittelt, daß das Veröffentlichen ein Problem darstellen würde.
Ein Problem kann es aber nur darstellen, wenn es verboten ist.
wieso lässt sich nun nach der Aussage:
„In Gesetzen steht, was verboten ist. Du wirst dort aber keine Liste der Sachen finden, die erlaubt sind. Insofern muss ich mit Quellen leider passen. Merke: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.“
kein Quelltext finden?
Abgesehen davon daß ich diesen letzten Satz bezweifel, würde ich nun doch zur Klärung
um einen Verweis auf den entsprechenden Gesetztestext bitten.
Falls Sie nicht der echte Steve Jobs sind, kann ich aber auch getrost auf die Antwort verzichten.
OL
Ein Problem kann es aber nur darstellen, wenn es verboten ist.
wieso lässt sich nun nach der Aussage:
„In Gesetzen steht, was verboten ist. Du wirst dort aber keine
Liste der Sachen finden, die erlaubt sind. Insofern muss ich
mit Quellen leider passen. Merke: Was nicht ausdrücklich
verboten ist, ist erlaubt.“
kein Quelltext finden?
Was für Quellen? Wenn man den Satz genau ließt und versteht, stellt sich die Frage nach Quellen eben genau nicht.
Abgesehen davon daß ich diesen letzten Satz bezweifel, würde
ich nun doch zur Klärung
um einen Verweis auf den entsprechenden Gesetztestext bitten.
Wie soll ich einen Gesetzestext nennen, den es ausdrücklicht nicht gibt?
Falls Sie nicht der echte Steve Jobs sind, kann ich aber auch
getrost auf die Antwort verzichten.
Na ja, die persönlichen Stichelein von Herrn Offline bin ich ja schon gewöhnt …
junge, alles was du von gewerblichen schutzrechten hast ist
keine ahnung. bitte versuch lieber nicht hier den
rechtsberater zu spielen
anstatt hier in extrem unhöflicher und polemischer Art herumzukrakelen, könntest Du ja deine Sichtweise darstellen, warum ich falsch liege und der Wikipedia Beitrag falsch ist. Und willst Du nur ein wenig Stimmung machen?
DU gibst dich hier als wissender aus (das forum hier heißt schlisslich wer-WEISS-was, nicht wer-will-mitreden) und alles woraus du dein „wissen“ beziehst ist offenbar google, aufgefundene bruchstücke, welche völlig wirr zusammengepempert werden.
aber weil du so nett fragst, die veröffentlichung eines privat aufgenommenen fotos von autos die irgendwo parken oder fahren, wenn zwar der fahrer nicht, wohl aber das nummernschild abgebildet ist, kann nicht als verletzung von § 38 GeschmMG angesehen werden (informier dich mal drüber), darüber hinaus gibt es noch die ausnahmebestimmung von § 40(1) GeschmMG. als kleine hilfe gibt´s dazu http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/geschmmg_200…)
die verletzung eines geschmacksmusters (vulgo designrechtes) ist daher im vorliegenden fall nicht möglich.
darüber hinaus zitiere ich den letzten satz des wikipedia-artikels:
„Da in der urheberrechtlichen Kommentarliteratur die Ansicht anzutreffen ist, die Abbildung von Fahrzeugen im Straßenverkehr unterliege der Panoramafreiheit, könnte man erwägen, diesen Grundsatz analog anzuwenden.“