Hallo Ihr Lieben,
mal angenommen, ein Mitarbeiter einer Firma hätte auf seinem PC Fotos der Kollegen von der letzten Weihnachtsfeier, völlig unschuldige Fotos, Schnappschüsse von gut gelaunten Menschen.
Wenn nun nach dem Ausscheiden dieses Mitarbeiters ein Vorgesetzter sich Zugang zu dessen PC verschafft und dabei festgestellt hätte, dass der Mitarbeiter Mitglied in diversen Erotikforen ist und besagte Fotos per Mail an andere Forenmitglieder versandt hat - wenn so etwas tatsächlich passiert wäre, hätte sich der Mitarbeiter damit strafbar gemacht? Wie sieht es hier mit dem Recht am eigenen Bild aus?
Und wäre sowas dann nicht ein Kündigungsgrund? Hätte er damit nicht einen Vertrauensbruch begangen?
Und hätten die Mitarbeiter ein Racht darauf, es zu erfahren, wenn so etwas passiert wäre?
Fragen über Fragen, ich bin gespannt auf Eure Antworten…
Bildrechte, Störung des Betriebsfriedens
passiert wäre, hätte sich der Mitarbeiter damit strafbar
gemacht? Wie sieht es hier mit dem Recht am eigenen Bild aus?
Er verstößt damit gegen das »Recht am eigene Bild«. Er hätte VORHER die Einwilligung der Photographierten einholen MÜSSEN. => Strafbar, § unbekannt
Und wäre sowas dann nicht ein Kündigungsgrund? Hätte er damit
nicht einen Vertrauensbruch begangen?
Störung des Betriebsfriedens? Wg. der obigen Sache müssten die Mitarbeiter privat klagen. Evtl. ist hier nach neuem Recht eine (kostengünstigere?) Sammelklage möglich.
Und hätten die Mitarbeiter ein Racht darauf, es zu erfahren,
wenn so etwas passiert wäre?
Siehe oben. Ja, sie hätten gefragt werden müssen.
Gruß
Stefan
Vielen Dank, Stefan, das hilft mir schonmal weiter.
Gruß, Inli
Hallo.
Es sind verschiedene Tatbestände zu unterscheiden :
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das Recht der Personen am eigenen Bild - dazu wurde schon etwas geschroben. Das ist aber ein Individualrecht und beträfe das Arbeitsverhältnis nur dann, wenn es sich entweder um eine dienstliche Veranstaltung handelte oder aber auf den Fotos irgendwelche (schutzwürdigen) Geschäftsangelegenheiten zu erkennen wären. Dass möglicherweise lauter Hässlinge in der Firma arbeiten, fällt eher nicht darunter …

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wenn die Privatnutzung des Firmen-PC per Arbeitsvertrag oder andereer Regelungen verboten ist, stellt die Versendung von Fotos natürlich einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag dar. Ist die private Nutzung nicht explizit geregelt, wird es schwierig; ist sie erlaubt, kommt eher auch nix bei der Verfolgung rum.
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Vertrauensbruch ist auch nur herleitbar, wenn entweder missbräuchliche Privatnutzung (s.o.) oder aber Preisgabe von Interna gegeben ist.
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Eine Störung des Betriebsfriedens ist m.E. zweifelhaft - einerseits sind die Fotos nicht betriebsöffentlich gemacht worden, andererseits sind natürlich die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen tangiert.
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Da der Betreffende bereits ausgeschieden ist, sind natürlich keine Sanktionen wie Abmahnung o.ä. mehr möglich. Neben dem individuellen Anspruch der Fotograforenen lässt sich also höchstens noch eine Schadenersatzforderung des Arbeitgebers herleiten - ggf. aus der missbräuchlichen PC-Nutzung heraus?
Ich würde in diesem fiktiven Fall empfehlen, den von der Verletzung der Persönlichkeitsrechte Betroffenen die entsprechenden Beweismittel anzubieten, wie Protokolle und Files vom PC des ehemaligen Mitarbeiters. Für den Arbeitgeber wird eine Klage zwar eventuell Erfolg haben, aber nicht viel einbringen - es sei denn, einer der vorgenannten Umstände, die ein explizites Vorgehen unterstützen, läge vor.
Es sei noch bemerkt, dass, wenn mehrere Mitarbeiter gegen den Schlumpf klagen und die entsprechenden Belege beibringen können, genügend ungute Folgen entstehen, auch ohne dass der Arbeitgeber noch ein Prozessrisiko auf sich nimmt. Die zu erwartende Strafe für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Vieler dürfte meiner Einschätzung nach wesentlich stärker ins Gewicht fallen, als ein arbeitsrechtliches/disziplinarisches Nachtreten je auslösen könnte.
*IANAL*
Gruß Eillicht zu Vensre
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, ein Sternchen dafür!
Da der fiktive Schlumpf - wie Du ihn so schön genannt hast - noch viel hässlichere Sachen auf seinem PC gehabt hätte, als die Fotos von gutaussehenden Kollegen, wären arbeitsrechtliche Schritte sowieso vollzogen, strafrechtliche würden erwogen.
Dass die ebenfalls fiktiven Kollegen etwas unternähmen bleibt zu beweifeln, denn vom Sich-Aufregen zum Handeln ist der Weg weit und unbequem.
Liebe Grüße, Inli