Kann ein Mieter etwas dagegen unternehmen, wenn ein für dem Vermieter arbeitetnder Angestellter Fotos von der Mietwohnung gemacht hat, ohne sich angemeldet zu haben oder um Erlaubnis zu fragen?
Wenn Ja, welche Paragrafen und Gesetzestexte sind die Grundlage?
Is´t sehr WICHTIG!
Grüsse,
Thorsten Michels
Servus Thorsten,
alle Fragen hier sind wichtig. 
Wie ist denn der vom VM Beauftragte in die Wohnung des M gekommen?
War der Mieter anwesend?
Wurde vorher eine Absprache getroffen?
Ausser, um Gefahr im Verzug abzuwehren (z.B. Schwehlbrand in der Mieterwohnung, Rohrbruch bei Abwesenheit des Mieters etc), darf der VM ohen vorherige Zustimmung des M die Wohnung nicht eigenmaechtig betreten. Du kannst hier z.B. schriftlich mit Fristsetzung auf Herausgabe der Fotos & des Films draengen.
Frage mich nur, welchen Grund der VM gehabt hat, dass er anscheinend etwas in der Wohnung dokumentieren lassen wollte - diese Frage solltest Du Dir selbst auch ehrlich beantworten, bevor Du weitere Schritte angehst & mit dem VM drueber sprechen (am besten unter Zeugen).
Gruss
G
Der Mieter war nicht Anwesend. Er ist durch die Bauarbeiter, die eine Heizung eingebaut haben, in die Wohnung gekommen, Hat aber Fotos von den Räumlichkeiten gemacht, nicht von den Bauarbeiten! Eine Absprache wurde nicht getroffen.
Gruss Thorsten
Hi Thorsten,
dann wuerde ich es auf der Schiene beim VM versuchen - das eben keine Absprache getroffen wurde. Als VM wuerde ich mich dann aber fragen, woher der M weiss, dass jemand zum fotografieren drin war & auch, woher der M weiss, dass die Wohnung fotografiert wurde. 
Ich sehe das ganze als nicht hinnehmbaren Eingriff in die Privatsphaere an. Wenn jemand eine Wohnung vermietet, ist er weiterhin Eigentuemer - der Mieter aber Besitzer; dies stattet ihn auch mit gewissen Rechten aus.
Gruss & viel Erfolg
G
Der Mieter weis es daher, da sein Wohnzimmer mit einer Webcam ausgestattet ist und schnappschüsse speichert, da er schon die Vermutung hatte, das der Vermieter in die Wohnung reinkommt! Der Blitz der Knipse ist auf 2 Boildern zu sehn
Daher weis der Mieter von den Fotos.
Hi Thorsten,
wie gesagt - der M soll den VM ansprechen mit o.g.Begruendung; am besten Zeugen mitnehmen.
Wenn das nicht fruchtet, sollte sich der M schleunigst an einen Mieterverein wenden. Anscheinend ist das Vertrauensverhaeltnis zwischen VM & M laediert, so dass die Intervention von jmd Aussenstehenden manchmal sehr wirkungsvoll ist.
Gruss
G
Danke für die Hilfe, werde es so weiterleiten!
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Der Mieter weis es daher, da sein Wohnzimmer mit einer Webcam
ausgestattet ist und schnappschüsse speichert, da er schon die
Vermutung hatte, das der Vermieter in die Wohnung reinkommt!
Der Blitz der Knipse ist auf 2 Boildern zu sehn
Daher weis
der Mieter von den Fotos.
der Blitz? der dauert ein 60tel einer Sekunde! Den abgelichtet zu haben, ist nicht gerade wahrscheinlich. Wenn DAS der einzige Grund ist, aus dem die Vermutung des verbotenen Fotografierens aufgestellt ist, würde ich mal seeehr vorsichtig sein!
gruss, isabel
Weiss ich auch, das es fast unmöglich ist, aber schliesslich gibt es auch Fotos von Blitzeinschlägen in Häuser 
Jedenfalls ist es ersichtlich, das der Vermieter Fotos machte, da auf den Bildern auch der Vermieter mit Kamera in einer zu dem Moment nicht anwesenden Familie ( war in Urlaub ) durch die Wohnung gurkt ^^
Die Webcam war eigendlich dafür gedacht, wenn einbrecher dort rumlaufen, die per Bewegungsmelder abzulichten und die Bilder auf einen 2 Rechner beim Nachbarn zu speichern. Das es der vermieter war, ist auf den Bildern sichtbar ( der hat relativ doof genau in die cam geschaut ^^ ).
Naja, er ist auf dem Weg zum Vermieter und will ihn damit konfrontieren, mitsammt Laptop, Bilder zund Zeiugen, die ihn haben aus dem Haus kommen sehen. Jetzt warte ich nur auf nen anruf, wie es ausgegangen ist ^^
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Neugier…
Hi Thorsten Michels
wie ist das denn ausgegangen?
Gruß Plö
Anmerkung: Bei einer richterlichen Hausbegehung, nebst Vermieter und Rechtsanwälten, wollte der Vermieter Foto´s schiessen, der Mieter lehnte dies ab. Der Richter verbot dem Vermieter daraufhin, das Fotografieren.