Fotos von Penthaúse-Dachterrasse

Liebe/-r Experte/-in,
Wir bewohnen in einem 5-stöckigen Hochhaus eine Penthause -Wohnung mit ca. 100m2 Dachterasse, die so auch in dem Mietvertrag steht.(75m2 Wohnfläche und ca. 100m2 Dachterrasse). Jetzt haben wir Streß mit der Hausverwaltung. Sie hat ohne unser Wissen als Mieter eine " Dachbegehung durchgeführt und Fotos von unserer Dachterrasse gemacht.Die Vermieterin sagt, sie hätten sie kurz vorher informiert und gebeten mit hoch zu gehen. Ich bin Bio-Bauer und wir pflanzen in Töpfe div. Kräuter und Blumen auf der Terrasse was durchaus erlaubt ist. wir hatten zu diesem Zeitpunktin einer Ecke der Terrasse ein Haufen mit grobem Abraum der div. Pflanzgefäße und ein kleiner Haufen mit Blumenerde zum befüllen von Töpfen(vorrübergehend! ) gelagert. Wir achten aber penibel darauf , daß kein größerer Unkrautwuchs am Rand und in den Spalten zwischen den Waschbetonplatten sich befindet, damit die Dachhaut darunter nicht beschädigt wird.
Dürfen die das??Unangemeldet in unsere Privatsphäre eindringen und auch noch Bilder zu machen??Wir bezahlen viel Geld für eine 2-Zimmerwohnung mit Terrasse(880mit Nebenkosten). Da war für uns wichtig diese Dachterrasse dabei zu haben mit der Gewißheit, da kann uns niemand reinschauen außer vom Satelit aus.
(z.B. Sonnen mit leichter Bekleidung). Jetzt das!

Da die Dachterrasse offenkundig frei zugänglich war, stand dem Fotodrang nichts hindernd entgegen, nicht einmal das Recht am eigenen Bild, da lediglich Plfanzen und die Terrassse abgelichtet wurden, unter denen bzw. auf der nicht einmal eine einzige Hanfkultur zu sehen war - oder vielleicht doch und deshalb die viele Aufregung?

Hallo,

was sagt denn Ihr Mietvertrag dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Sorry, diese Antwort könnte ich bis jetzt noch nicht als besonders hilfreich anklicken:
Die Dachterrasse ist selbst nicht frei zugänglich, nur durch unsere Wohnung. Die Hausverwaltung hat die Möglichkeit über eine Leiter vom Treppenhaus auf das Flachdach über unserer Wohnung zu kommen, von der aus unsere Dachterrasse frei einsehbar ist, was sie ansonsten natürlich nicht ist, sondern nur vongaaaanz oben. Hier gehts einfach ums Prinzip. Zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Verwaltung entschließt, auf das Dach zu steigen, kann sie nicht wissen was oder wer gerade auf der Terrasse ist. Ich kann nicht einsehen, daß ich akzeptieren soll, daß jederzeit jemand vom Dach aus kontrollieren kann was auf der Terrasse passiert. Die Terrasse ist schließlich Mietgegenstand und ich zahle dafür Miete . Ich erwarte einfach daß die sich vorher anmelden und einen Termin ausmachen wie bei jeder Wohnungsbesichtigung auch.
Das mit der Hanfkultur war auch lustig ok.zugegeben. Das ganze empfinde ich leider nicht ganz so lustig. Das wäre für mich ein Grund wieder auszuziehen, wenns so wäre.

Hallo verehrter User,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Natürlich dürfen die nicht so einfach auf Ihre angemietete Terasse. Eine Begehung muss rechtzeitig und begründet (d.h. warum) vom Vermieter angekündigt werden. Sollte dies nicht geschehen sein, ist dies Hausfriedensbruch und kann von Ihnen angezeigt werden. Auch Bilder dürfen ohne ausdrückliche zustimmung Ihrerseits, nicht gemacht werden. Sie könnten auf die Herausgabe der Fotos bestehen (was im Zeitalter der Digitalfotografie allerdings keinen Sinn macht) und den sachverhalt ebenfalls zur Anzeige bringen.

Sie haben keinen Anspruch darauf, dass niemand von anderen Gebäudeteilen aus Einsicht auf ihren Balkon oder Dachgarten nehmen kann. Selbst der Einblick duch das Fenster in Ihre Wohnung aus jeder Richtung kann nicht verwehrt werden. Dazu gibt es allerdings Möglichketien wie Gardinen etc., die diesen Einblick erschweren oder Jalousien bzw. Rolladen, dies eine Störung durch Blicke unmöglich machen.

hmm, warum haben sie das Angebot der Eigentümer mit hochzugehen nicht genutzt? eigentlich sollte immer der zeitweilige Nutzer dabei sein. sie könnten ja sonst z.B. mal 500 Euro vermissen die sie natürlich in ihrer Wohnung rumliegen lassen können.
über das Recht am bild ließe sich streiten. was wurde genau fotografiert, seine immobilie oder ausschließlich eigentum der Mieter?
ich liege selbst gerne nackig in der sonne und möchte natürlich mein Bild auch nicht ohne mein wissen verbreitet sehen. aber sowas wurde ja nicht fotografiert, wenn sie nicht anwesend waren.
was ist nun eigentlich das problem und wie kann ihnen geholfen werden?