Fotos von Personen --->Bildrechte?

Hi an alle.

Normalerweise liegt das Copyright eines Fotos ja beim Fotografen, ich hab allerdings gehört, dass bei Fotos, auf denen Menschen abgebildet sind, die Rechte am Foto bei der fotografierten Person liegen (Promis mal ausgenommen).

Wie sieht das jetzt aus, wenn ich z. B. einen Schnappschuss von mir nicht bekannten Personen mache, diesen als Wettbewerbsfoto einschicke und der dann prompt veröffentlich wird?

Normalerweise muss man ja vorher erklären, dass man die Rechte am Bild besitzt. Ist die Erklärung O.K.?
Was passiert, wenn sich derjenige auf dem Bild erkennt und was gegen die Veröffentlichung (die dann ja schon passiert ist) hat?

Alles nur graue Theorie, aber es könnte ja mal sein, dass…
Sorry, falls OT aber ich ich wollts nicht ins Forum „Recht“ posten, weils mit Business nix zu tun hat.

Gruss
Felix

Hallo Felix!

Hier ein Auszug aus dem Buch „Fotografieren lernen - Sehen lernen“ von Felix Freier:

Eine Genehmigung zur Verbreitung eines Fotos ist nicht notwendig bei:

Bildern, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen.

Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die abgebildeten Personen teilgenommen haben.

Personenfotos, von denen Sie glaubhaft machen können, dass die Verbreitung und Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Ausserdem steht dort die von Dir schon angesprochene Sache mit Personen des öffentlichen Interesses.

Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen.

Peter

Hallo Felix,
bei einer solchen Veröffentlichung ist eines meist sicher - ÄRGER.
Das Recht am eigenen Bild liegt immer beim Opfer. Bilder bei denen Personen im wesentlichen erkennbar sind, benötigen vor Veröffentlichung ein Modellrelease, auch wenn mit dem veröffentlichten Bild kein Geld verdient wird, z.B. Wettbewerb.
Geschieht dies kann eine Klage auf Schadenersatz recht heftig werden. Nimm nur den Fall du fotografierst ein Paar am Strand, das Bild wird bei einem Fotowettbewerb Sieger und erscheint in einer Zeitung, und dann kommt der Brief vom RA, das die beiden eigentlich anders verheiratet sind, etc etc etc
Gruß Heinz

Hi an alle.

Normalerweise liegt das Copyright eines Fotos ja beim
Fotografen, ich hab allerdings gehört, dass bei Fotos, auf
denen Menschen abgebildet sind, die Rechte am Foto bei der
fotografierten Person liegen (Promis mal ausgenommen).

Wie sieht das jetzt aus, wenn ich z. B. einen Schnappschuss
von mir nicht bekannten Personen mache, diesen als
Wettbewerbsfoto einschicke und der dann prompt veröffentlich
wird?

Normalerweise muss man ja vorher erklären, dass man die Rechte
am Bild besitzt. Ist die Erklärung O.K.?
Was passiert, wenn sich derjenige auf dem Bild erkennt und was
gegen die Veröffentlichung (die dann ja schon passiert ist)
hat?

Alles nur graue Theorie, aber es könnte ja mal sein, dass…
Sorry, falls OT aber ich ich wollts nicht ins Forum „Recht“
posten, weils mit Business nix zu tun hat.

Gruss
Felix

Hallo Felix,

Bildrechte ist eigentlich der falsche Begriff. Es geht um DAS RECHT AM EIGENEN BILD. Und dieses Recht schützt fotografierte Personen vor uneingewilligter Publikation.
Willst du Personen fotografieren und damit z.B. an Wettbewerben teilnehmen, solltest du dir auf jeden Fall schriftlich (!) das Einverständnis der abgebildeten Person(en) geben lassen.

Es gibt Ausnahmen, aber das ist ein weites Thema …

Gruß
Lothar

Photography & more http://www.elid.de/donc
net.foto.art.club http://www.nfac.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]