Hallo zusammen,
folgender konstruierter Fall:
-Einbrecher brechen in Haus ein
-stehlen EC-Karten und finden auch Pin-Nr.
-gehen danach zur Bank und heben Geld ab
-der Polizei liegt danach ein Foto des Abhebenden vor
Könnte dieses Bild in den Zeitungen zwecks Fahnung veröffentlich werden. Wenn nein, warum nicht. Was muss passieren, damit das Bild veröffentlicht wird?
Ich habe gehört selbst nach Banküberfällen dürfen die Bilder nicht veröffentlich werden, weil die Täter ein Recht an ihrem Bild haben!
Vielen Dank und Grüße
donjuanpond
-der Polizei liegt danach ein Foto des Abhebenden vor
Könnte dieses Bild in den Zeitungen zwecks Fahnung
veröffentlich werden. Wenn nein, warum nicht. Was muss
passieren, damit das Bild veröffentlicht wird?
Macht hier bei uns die Polizei ständig und fahndet somit nach dem(n) Gauner(n)die an Automaten abheben.
Hier ist ein Fall bekannt bei dem der Täter nach dem Diebstahl einer Geldbörse in einem Supermarkt per öffentlicher Foto- Fahndung nach einer Strafanzeige (von der Bestohlenen) durch andere Menschen erkannt und ermittelt wurde.
wem sagst du das. Natürlich geschehen überall Fehler, aber solange es sich tatsächlich um Fehler handelt und man zu deren Folgen steht, sind sie verzeihbar, auch bei der Polizei. Bedenklich ist es erst dann, wenn statt Fehlern willentlich rechtswidriges Handeln wird.
Ich fürchte, dass es auch das gibt. Die Polizei ist eine Behörde, aber bei dieser Behörde arbeiten Menschen. Und Menschen machen fahrlässig Dinge falsch, teilweise aber auch vorsätzlich.
Wie man hörte, war die zuständige Staatsanwaltschaft damit auch einverstanden. Da solche Fotos seit Jahren immer wieder veröffentlicht werden ist anzunehmen, daß bei Unrechtmäßigkeit längst eingeschritten worden wäre.
Weshalb sollte jemand bei einer Straftat ein Recht am eigenen Bild geltend machen können?
Möchte ich gern mal bei einer seriösen Quelle nachlesen wollen.
siehe KUG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der
bildenden Künste und der Photographie).
Und das sagt uns dann was genau bezüglich der Frage?
wenn ich die Fragestellung
Könnte dieses Bild in den Zeitungen zwecks Fahnung veröffentlich werden. Wenn nein, warum nicht. Was muss passieren, damit das Bild veröffentlicht wird? Ich habe gehört selbst nach Banküberfällen dürfen die Bilder nicht veröffentlich werden, weil die Täter ein Recht an ihrem Bild haben!
richtig verstanden habe, geht es um das Recht am eigenen Bild (vgl. § 22 des o. g. Gesetzes).
Im von mir verlinkten § 24 werden die Voraussetzungen genannt, unter denen dieses Recht am eigenen Bild nicht greift: Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die Antwort auf die Frage wäre somit:
Ja, das Bild könnte veröffentlicht werden.
Aber vielleicht hab ich auch die Frage falsch verstanden.
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit
dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des
Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen
vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt
werden.
Prima Antwort.
Sonst dürften in Aktenzeichen X/Y keine Videoaufnahmen von z.B. Banküberfällen gezeigt werden.
Ein * ist von mir.
Ich habe gehört selbst nach Banküberfällen dürfen die Bilder
nicht veröffentlich werden, weil die Täter ein Recht an ihrem
Bild haben!
Vermutlich hast Du da was in den falschen Hals bekommen und es ging um Bilder eines bereits gefassten Täters. Die dürfen tatsächlich nicht ohne weiteres veröffentlicht werden - es liegt auch kein Ermittlungszweck mehr vor.
Hallo,
entschuldige bitte, das kommt davon, wenn man den links nicht auch wirklich folgt. Ich hatte nicht gesehen, dass Du einen speziellen Paragraphen des Gesetzes verlinkt hattest. Inzwischen ist es mir auch aufgefallen, und mit dieser Antwort liegst Du natürlich offensichtlich völlig richtig.
Gruß
loderunner (ianal)