Fotos von Veranstaltung - Recht am Bild?

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe in ein paar Tagen eine Veranstaltung, bei der es rund um die Familie geht. Diverse Aussteller werden informieren, basteln, erklären, verlosen etc. Eben ein kunterbuntes Familienfest. Ich hätte davon auch gern Fotos - als Referenz. Für meine Webseite und so. Also ich weiss, dass Fotos von öffentlichen Veranstaltungen und wenn man in die Masse fotografiert „unproblematisch“ sind. Aber wie ist es, wenn man nette Motive findet - Mama informiert sich, Papa pustet mit Sohn Luftballon auf etc. Ich würde das gern „offiziell“ machen, mit einer Fotoerlaubnis. Aber ich finde nur Modellveträge - für mich nicht anwendbar.
Ich brauche halt etwas, wo mir die Leute bestätigen, dass ich ihre Fotos für meine Zwecke (Webseite, Presse) verwenden darf. Gibt es soetwas? Wenn ja, wo? Oder ist das rechtlich nicht haltbar? Oder wie müsste man es formulieren?
Bin etwas verzweifelt - es ist jetzt schon die dritte Veranstaltung und ich hätte so gern auch einmal Fotos davon - nicht immer nur von mir :frowning:

Vielen Dank und liebe Grüsse
Alice

Hi,
im Prinzip geht es dir um die Persönlichkeitsrechte der Personen die fotografiert wurden,
Somit ist ein Modellvertrag nicht ganz falsch, aber du kannst dir das auch selbst, mit Hinweis auf die gewünschte(n) Nutzung(en) von den Leuten (Eltern) schriftlich bestättigen lassen.
Dazu ist keine besondere Form notwendig.

OL

Hallo Alice

Vielleicht ist dies hier für Deinen Zweck geeignet:

http://www.pixel-beauty.de/Modellvertrag.html

Eventuell kannst Du es ja noch vereinfachen bzw. umschreiben.

Gruss
HK

Hinweis genügt
Bei einer öffentlichen Veranstaltung ist es sehr mühsam, von jedem fotografieren Menschen noch seine Veröffentlichungs-Genehmigung einzuholen.
Ich denke, ein Hinweis, der am Eingangsbereich gut sichtbar angebracht wird, sollte ausreichen.
Inhalt etwa so:
Wir weisen unsere Besucher darauf hin, daß bei diesem Familienfest (…) Fotos angefertigt werden. Diese Fotos werden sowohl in der Presse als auch im Internet (www. Seitenangabe.de) veröffentlicht werden.
So werden Besucher darüber informiert, und wer das nicht mag, kann draußenbleiben.
Das ist meine Meinung. Da rechtlich sowieso (fast) alles zerpflückt werden kann, sollte man mit dem Aufwand zurückhaltend sein und mit Verträgen keine schlafenden Hunde wecken. Bei den Internet-Veröffentlichungen genügt ein Hinweis, an wen sich Personen wenden können, wenn sie nicht mit der Veröfftentlichung einverstanden sind. Dann muß das Foto allerdings auch umgehend entfernt werden.
So handhabe ich das seit Jahren und hab noch nie Probleme gehabt.

Soweit ich weiß ist die Nutzung auf Deiner Webseite (nicht kommerziell) in Ordnung, insofern Du die Erlaubnis des Veranstalters hast, dort zu fotografieren. Das dürfte kein größeres Problem geben. Ich würde eventuell noch Flyer verteilen mit dem Hinweis auf Deine Seite. Den ein oder anderen freut es sicherlich, sich dort zu sehen. Und wenn jemandem ein Bild missfällt, ist das Löschen auf Nachfrage ja auch kein Problem.

Grüßle, Claudi

Hallo,

Das ist meine Meinung.

die leider richtig… falsch ist.

Bei den Internet-Veröffentlichungen genügt ein
Hinweis, an wen sich Personen wenden können, wenn sie nicht
mit der Veröfftentlichung einverstanden sind.

Nein, das genügt nicht.

So handhabe ich das seit Jahren und hab noch nie Probleme
gehabt.

Dann hast Du Glück. Aber bitte verbreitet so einen Bullshit doch nicht in einem Expertenforum. Diese Praxis verstäßt so dermaßen gegen die Persönlichkeitsrechte der Photographierten, daß es echt wehtut. Wie respektlos kann man nur sein?

.m

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Hallo,

Aber wie ist es, wenn man
nette Motive findet - Mama informiert sich, Papa pustet mit
Sohn Luftballon auf etc. Ich würde das gern „offiziell“
machen, mit einer Fotoerlaubnis.

setze so etwas schriftlich auf und lass es Dir unterschreiben. Du kannst das selbst formulieren, das sollte nicht zu schwer sein. Alle Ratschläge hier unter mir, die so etwas nicht für nötig halten, sind falsch und gefährlich, weil im Zweifel teuer.

Du brauchst in jedem Fall bei Einzelaufnahmen die Zustimmung der dargestellten Personen!

Gruß,

Malte

Hi
Genau so ist es, nochdazu wo der Fragesteller darauf hinweist, daß er sich korrekt verhalten will und mit relativen Detailaufnahmen (Luftballon aufblasen) Werbung machen möchte.

Ol

…Diese Praxis verstäßt so
dermaßen gegen die Persönlichkeitsrechte der Photographierten,
daß es echt wehtut. Wie respektlos kann man nur sein?


Ich habe dutzende von Schützenfesten, Volks- und Stadtfesten, Jubiläen, Verkaufs- und Modenschauen fotografisch begleitet. Teilweise im Auftrag, teilweise als freie Arbeiten. Mit Respektlosigkeit hat das rein garnichts zu tun. 99% der Leute freuen sich, wenn die Bilder veröffentlicht werden. Dazu gehört natürlich eine sorgfältige Bildauswahl, damit Personen, die unvorteilhaft getroffen wurden, nicht im Bild erscheinen.
Glaubst Du wirklich im Ernst, daß jeder Fotoreporter, der Personen fotografiert - keine Menschenmassen - sich ein Veröffentlichungsrecht unterschreiben läßt???
In Fernsehstudios, bei denen auch in die Zuschauer hineingezoomt wird, genügt ein solcher Hinweis.

Aber diese sogenannten selbsternannten Fachleute, die hier alles, aber wirklich alles, bis zur totalen Sinnlosigkeit zerpflücken, haben ja immer Recht…
Es gibt neben dem Persönlichkeitsrecht des Fotografierten auch das Recht am Eigenen Bild, das Recht des Fotografen, seine Werke zu veröffentlichen. Daß darüber seit 170 Jahren, seit dem es die Fotografie gibt, gestritten wird, ist selbst mir bekannt (!).
Ich werde keine Rechtsauskünfte geben, sondern Tips, die funktionieren und allgemein anerkannt werden.
Wenn die Posterin eine rechtlich einwandfreie Lösung sucht, kann ich ihr nur eine Rechtsberatung bei einem guten (!) Rechtsanwalt empfehlen! Denn eine verbindliche Rechtsberatung ist nun mal hier nicht erlaubt.

Wann braucht man explizite Zustimmung?
Moin,

ich will mich hier 'mal einhängen, weil die Frage hier implizit auch gestellt ist: wann braucht man explizite Zustimmung, wann nicht?

Ich denke, ein Hinweis, der am Eingangsbereich gut sichtbar angebracht wird,
sollte ausreichen. (…) Das ist meine Meinung.

die leider richtig… falsch ist.

So kenne ich es auch mit Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und bin dementsprechend vorsichtig mit dem Veröffentlichen entsprechender Aufnahmen.

Wenn man sich aber bspw. die Photos des „world press photo“ - Wettbewerbs anguckt, kann ich mir nicht vorstellen, dass bspw. bei solchen Aufnahmen die Personen gefragt worden sind:
http://www.worldpressphoto.org/index.php?option=com_…

Meine Frage ist also: wo ist genau diese Grenze zwischen Persönlichkeitsrecht und dem Recht des Fotografen, seine Bilder zu verwerten? Wann muß ich fragen, wann kann ich’s bleiben lassen, wann reicht ein Hinweis am Eingang?

Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass es eingen großen Unterschied macht, ob ich Fotos im öffentlichen Raum aufnehme oder ob ich mich auf privatem Grund befinde, wo ich am Eingang ein Hinweisschild anbringen kann, dass mit Betreten des Privatgrundstücks die implizite Zustimmung zur Verwertung evtl. Fotos gegeben wird.

Sprich: wann brauche ich eine explizite Zustimmung für ein Veröffentlichen der Fotos, wann nicht? Wer weiss mehr bzw. kann mir einschlägige Quellen (Urteile?) nennen, die die Grenze definieren?

Gruß,
Ingo

Moin,

Sprich: wann brauche ich eine explizite Zustimmung für ein
Veröffentlichen der Fotos, wann nicht? Wer weiss mehr bzw.
kann mir einschlägige Quellen (Urteile?) nennen, die die
Grenze definieren?

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild stellt schonmal recht gut den gesetzlichen Rahmen dar. Mehr Details müssen da von anderen kommen.

Gruß,

Malte

Glaubst Du wirklich im Ernst, daß jeder Fotoreporter, der
Personen fotografiert - keine Menschenmassen - sich ein
Veröffentlichungsrecht unterschreiben läßt???

Das ist mir völlig egal.

In Fernsehstudios, bei denen auch in die Zuschauer
hineingezoomt wird, genügt ein solcher Hinweis.

Wer in ein Fernsehstudio geht, möchte zum Fernsehen.
Wer auf ein Volksfest o.ä. geht, möchte aber nicht konkludent Werbemittel sein.

Es gibt neben dem Persönlichkeitsrecht des Fotografierten auch
das Recht am Eigenen Bild, das Recht des Fotografen, seine
Werke zu veröffentlichen.

Wo steht das?

Ich werde keine Rechtsauskünfte geben, sondern Tips, die
funktionieren und allgemein anerkannt werden.

Ich sehe das „allgemein anerkannt“ noch nicht.

.m

Hallo,

Malte hat hier recht (so wie ich es sehe bisher als einziger). Du brauchst zur Veröffentlichung egal welcher Art die Erlaubnis der einzelnen person (Stichwort: recht am eigenen Bild und Verwertungsrechte).

fotografiert „unproblematisch“ sind. Aber wie ist es, wenn man
nette Motive findet - Mama informiert sich, Papa pustet mit
Sohn Luftballon auf etc. Ich würde das gern „offiziell“
machen, mit einer Fotoerlaubnis. Aber ich finde nur
Modellveträge - für mich nicht anwendbar.

Wie bereits geschrieben ein Schreiben „Hiermit bin ich mit der weiterverarbeitung der von mir gemachten bilder blabla einverstanden“ ist Ok.

Ich brauche halt etwas, wo mir die Leute bestätigen, dass ich
ihre Fotos für meine Zwecke (Webseite, Presse) verwenden darf.

Wichtig hierbei: Für WAS genau! Wenn da „Verwertung in Printmedien“ steht sind onlinemedien davon ausgenommen und umgekehrt. Möglichst alle möglichen Einsatzgebiete für die die Bilder verwendet werden sollen aufführen.

Gruß
h.

Moin,

ich will mich hier 'mal einhängen, weil die Frage hier
implizit auch gestellt ist: wann braucht man explizite
Zustimmung, wann nicht?

Ich denke, ein Hinweis, der am Eingangsbereich gut sichtbar angebracht wird,
sollte ausreichen. (…) Das ist meine Meinung.

die leider richtig… falsch ist.

So kenne ich es auch mit Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht
der Betroffenen und bin dementsprechend vorsichtig mit dem
Veröffentlichen entsprechender Aufnahmen.

Wenn man sich aber bspw. die Photos des „world press photo“ -
Wettbewerbs anguckt, kann ich mir nicht vorstellen, dass bspw.
bei solchen Aufnahmen die Personen gefragt worden sind:

Das sind Journalisten bzw. Presseaufnahmen. Das ist eine geringfügig andere Sache.

Meine Frage ist also: wo ist genau diese Grenze zwischen
Persönlichkeitsrecht und dem Recht des Fotografen, seine
Bilder zu verwerten? Wann muß ich fragen, wann kann ich’s
bleiben lassen, wann reicht ein Hinweis am Eingang?

Der Hinweis am Eingang ist eher bei solchen Veranstaltungen angesagt wo es z.B. um sensible Daten oder besondere Personen(Gruppen) geht / gehen kann. Das eine ist wenn Du irgendwo als Fotograf hingehst um Bilder zu machen um Dich daran wie auch immer zu bereichern (Photoseite, eigene Website, Fotobuch, etc.) und da dann meist einzeln Personen drauf sind und das andere sind eben Journalisten, die hier meist Gruppen von Menschen, Ereignisse (die Person ist dabei meist „nur Nebensache“ (wenn man es mal so ausdrücken darf) und Zeitgeschehnisse in Bildern festhalten.

Sprich: wann brauche ich eine explizite Zustimmung für ein
Veröffentlichen der Fotos, wann nicht?

Grundsätzlich jedesmal wenn Du eine Person, die Mittelpunkt Deines Bildes bzw. Bildkomposition abbildest und diese nicht im Mittelpunkt des öffentlichen geschehens ist.

Gruß
h.

1 Like

Hallo,

Sprich: wann brauche ich eine explizite Zustimmung für ein
Veröffentlichen der Fotos, wann nicht? Wer weiss mehr bzw.
kann mir einschlägige Quellen (Urteile?) nennen, die die
Grenze definieren?

Da es hierüber unmengen an Urteilen gibt, auch solche die die Grenze zwischen Perönlichkeitsrecht und
Urheberrecht (wohlgemerkt beides Rechte) betreffen würde ich dir empfehlen die diversen einschlägigen Rechteforen aufzusuchen bzw. gibts auch Newsletter von Anwälten die sich auf Schutzrechte spezielisiert haben, da bekommst du rasch mit, was Sache ist, und welches Recht in welchen Fällen überwiegt.
Bei Werbung für welche Sache auch immer, überwiegt das Recht am eigenen Bild.
Nebenbei sind sowohl Recht am eigenen Bild und Urheberrecht beides Persönlichkeitsrechte und sind bei einem Verstoß eine Mißachtung von Menschenrechten.
Allein die Menge an diesbezüglichen Urteilen, sollte zur Vorsicht mahnen.
OL

Ergänzung
Hi

Grundsätzlich jedesmal wenn Du eine Person, die Mittelpunkt
Deines Bildes bzw. Bildkomposition abbildest und diese nicht
im Mittelpunkt des öffentlichen geschehens ist.

Immer dann wenn eine oder auch mehrere Pesonen als solche zu erkennen sind
wieviel auf einem Bild oder ob diese im Mittelpunkt ist ist völlig egal.
Einziges Kriterium ist die Wiedererkennbarkeit.
Auch bei öffentlichen Geschehen nur dann, wenn es eine Person der Öffentlichkeit (vom Bürgermeister bis zum Präsidenten) ist.
Mir ist auch schon aufgefallen, das unmittelbar nach den Aufnahmen die Personen gefragt wurden (mit Zettel), ja und nur dann ist die Veröffentlichung korrekt.
Alles andere ist unprofesionell und illegal.
OL

Hallo,

Malte hat hier recht (so wie ich es sehe bisher als einziger).

Hallo.
naja die Fragestellerin, weiss es zumindest auch, Sie wollte eigentlich nur einen Link auf einen vorgefertigten Text. Diese Texte gibt es auch, nur würde ich empfehlen so etwas ganz einfach selbst aufzusetzten, damit es dem Vorhaben exakt entspricht.
Da es hier ausser dem sachlichen Inhalt nichts zu beachten gibt, Ihr die Rechtslage ohnehin bekannt schien, wäre mit der allerersten Antwort alles gesagt, hätte da nicht ein „Profi“, der offenbar in seiner Ausbildung geschlafen hat, solchen Unsinn verzapft.
Die Frage ist halt ob die Fragestellerin überhaupt eine der Antworten gelesen hat.

OL

Moin,

…Ich würde das gern „offiziell“
machen, mit einer Fotoerlaubnis. Aber ich finde nur
Modellveträge - für mich nicht anwendbar.
Ich brauche halt etwas, wo mir die Leute bestätigen, dass ich
ihre Fotos für meine Zwecke (Webseite, Presse) verwenden darf.
Gibt es soetwas? Wenn ja, wo? Oder ist das rechtlich nicht
haltbar? Oder wie müsste man es formulieren?


Hier sind allgemein gehaltene:

Verbindliche Modell- und Objektfreigabeerklärungen von Getty Images

Über unten stehenden Link können Sie die verbindlichen Deutschen Modell- und Objektfreigabeerklärungen von Getty Images als PDF-Dateien herunterladen.
http://contributors.gettyimages.com/article.asp?arti…

Vielen Dank und liebe Grüsse
Alice

mfg
W.

Danke und Zusammenfassung
Hallo liebe Gemeinde,

vielen Dank für Eure ausführlichen Anregungen und Antworten.

Meine Veranstaltung ist nun vorbei und für die Fotoerlaubnis habe ich nachfolgende Form gewählt.

LG

CEA

Fotoerlaubnis

Name:______________________________________________

Straße:_______________eMail-Adresse:_______________

PLZ/ Ort:______________Telefon:____________________

Name des Kindes: ___________________________________________

Name des Kindes: ____________________________________________

Name des Kindes: ____________________________________________

Hiermit gestatte ich die Veröffentlichung der am xxxxx im Rahmen des
xxx Veranstaltung xxx
erstellten Bilder in folgenden Bereichen:

□ Verwendung der Bilder im Printbereich
Angaben der Medien: …
(Angabe der Medien zwingend erforderlich)

□ Verwendung der Bilder im Internet
Angaben der Medien: …
(Angabe der Webseiten zwingend erforderlich, nicht Zutreffendes bitte streichen)

□ Verwendung der Bilder bei öffentlichen Ausstellungen

(Adresse der Veranstaltung, des Ladengeschäftes, etc., nicht Zutreffendes bitte streichen)

□ Sonstige Verwendungen
sollten weitere Verwendungsarten in Frage kommen, wird eine zusätzliche Erlaubnis eingeholt

_________________ ____________________________
Datum Unterschrift