Fotovoltaik zum Nulltarif?

Hallo,

es soll Anbieter geben, die betreiben die Anlage fast zum Nulltarif.

D. h. ich muss nicht selbst die Anlage anschaffen und installieren, was ja schnell bei 15.000 Euro liegt.

Wie kann ich raus bekommen, wo es seriöse Anbieter für ein Leasing Modell oder Ähnliches gibt?

Danke für Hilfe!

Ja die schenken dir sogar Geld, was deine Frage nach

eigentlich schon klären sollte.

Ja man kann Dachflächen Vermietern, nur hat man da nicht viel davon. Bei einer Gewerbehalle war das beste Angebot 400 € miete für 10 Jahre. Lohnt sich also nicht wirklich, ausser für den Anbieter.

Wenn du Solar auf dein Dach haben möchtest muss man es schon selber machen und den Strom auch nutzen. Derzeit wirst du aber niemanden Finden ausser ggf EKD die man aber nicht unbedingt nehmen sollte. Preise sind extrem gestiegen, Wechselrichter sind nicht mehr Verfügbar und eine Vergütung für Einspeisung gibt es nicht mehr, nur einen klein Happen zur Verlustminimierung der unter den Erzeugunskosten deiner Anlage ist. ca 6,8 ct

5 Like

Nicht nur das. Für Privatdächer in üblicher Größenordnung findet man keine - zumindest keine seriösen - Angebote mehr. Die Mindestgrößen seriöser Anbieter (abgesehen davon, dass es nicht wirklich lohnt) erreicht man mit einem üblichen Privathaus eher nicht.

2 Like

Moin,

Die ist mittlerweile irrelevant geworden, der Eigenverbrauch ist der Hebel. Wir haben eine knapp 16 kWp Anlage mit 10 kWh Batteriespeicher gekauft, Montage beginnt demnächst.

@Kay_Uwe
Dein Vorhaben finde ich gut! Rauf mit PV aufs Dach, keine Frage. So viel, wie geht! Aber die aktuellen Kosten rauben einem schon den Atem, als Hausnummer kenne ich rund 1400 Euro pro kWp Solar und 1000 Euro pro kWh Batteriespeicher, der Rest hängt von vielen individuellen Gegebenheiten ab. Als da wären, Größe des Daches, Form und Lage und natürlich der Region. Wo viel Geld verdient wird, wollen und müssen auch Handwerker ihrerseits viel Geld verdienen.

Hier werden kurz verschiedene Modelle vorgestellt: https://www.eon.de/de/pk/solar/solaranlage-mieten-oder-kaufen.html
Okay, EON will eigene verkaufen, ein Thema. Dennoch werden halbwegs neutral die unterschiedlichen Gegebenheiten vorgestellt, es gibt nämlich mieten, pachten oder Leasing. In den Details können sich da große Unterschiede ergeben.

Und, wie @anon44275120 schon sagte, die verschenken nichts. Die Verbraucherzentralen haben dazu geschrieben: https://www.verbraucherzentrale.sh/pressemeldungen/energie/photovoltaik-zum-mieten-doppelt-draufgezahlt-10336

Bequem und kostengünstig soll der Betrieb einer Miet-Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach sein, sofern man der Werbung von Anbietern glaubt. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale zeigt: Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Immer mehr Menschen möchten ihren eigenen Strom erzeugen, um Geld zu sparen, sich von Stromversorgern unabhängiger zu machen und um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wenn zur Finanzierung der Anlage das Eigenkapital fehlt, kann eine Miet-Photovoltaikanlage eine Alternative sein – allerdings zu deutlich ungünstigeren Konditionen als bei einer eigenen Anlage.

Wenn z.B. Wartungskosten auftauchen, dann ist ein wenig Vorsicht angebracht. Typisch benötigt eine Anlage auf einem Einfamilienhaus keine nennenswerte Wartung.
Noch Lesetipps: https://www.photovoltaikforum.com/wissen/entry/2-faq-wertvolle-informationen-zu-pv-anlagengröße-stromspeicher-wirtschaftlichkeit/ Besonders empfehle ich dir den Punkt: https://www.photovoltaikforum.com/wissen/entry/2-faq-wertvolle-informationen-zu-pv-anlagengröße-stromspeicher-wirtschaftlichkeit/#25c7c7c0-solaranlage-mieten

Ein weiterer Aspekt sind Eigentumsverhältnisse, aus https://www.zolar.de/blog/pv-mietmodelle-im-ueberblick

Bei dem Kauf einer Solaranlage sind die Eigentumsverhältnisse ganz klar geregelt. In den meisten Fällen investieren Eigenheimbesitzer in eine Solaranlage auf dem eigenen Dach, um den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen – und so Stromkosten sparen zu können.

Meine Ergänzung: ansonsten hängt es von den vielen kleinen Details ab, die viele (auch ich) dann gerne übersehen.

Vor allem, was passiert, wenn der Anlagenbesitzer in Konkurs geht? Da scheinen mir juristische Verwicklungen nicht unmöglich. Vielleicht könnte @Wiz ein wenig Licht in mein juristisches Dunkel bringen. :wink:

-Luno

2 Like

wird dann problematisch, vor allen hatte ich mal Anbieter die Wollten die Nutzung des Daches im Grundbuch gesichert haben, erstrangig als Grundschuld.

Leider ist die Speicherlösung immer noch eine sehr teure Angelegenheit die sich sehr sehr selten wirklich Lohnt. Bei mein jetzigen Dach (habe aufgegeben da eine Anlage drauf zu setzten) wäre der Speicher Kosten technisch der Absolute Gau gewesen.

Mal Schauen wie es in ein paar jahren ist, dann werde ich noch mal neu drüber denken. ggf erst wenn das Dach gemacht werden muss. die billigen Betonziegel haben ihre 20 Jahre schon erreicht.

1 Like

Moin,

Als Anlage über 10 kWp werden wir nicht mehr unter Liebhaberei beim Finanzamt geführt, wir werden somit umsatzsteuerpflichtig, dürfen aber beim Kauf sofort Vorsteuer ziehen. In diesem Fall ist das einfach, wenn die Anlage gleich komplett mit Speicher gekauft wird. Wir müssen dann zwar an anderen Stellen selber Umsatzsteuer abführen, aber nach 5 Jahren optieren wir dann zur Kleinunternehmerregung. Das ist der aktuelle Plan.

Ein Gewerbe müssen wir nicht anmelden laut https://www.net4energy.com/de-de/energie/photovoltaik-gewerbe#macht-dich-pv, denn eine Gewerbe ist für das Ordnungsamt eine andere Baustelle als für das Finanzamt. Wir erzielen gewerbliche Einkünfte (da freut sich das Finanzamt), sind aber nicht Gewerbetreibender im Sinne der Definition eines Gewerbes.

Oha … Banken hassen diesen Trick! :grin:

-Luno

1 Like

Diese Option zu wählen würde ich jeden empfehlen, denn die 19 5 USt sich zurück zu hohlen ist nicht so viel Arbeit.

Servus,

ist da eindeutig geklärt, ob es sich bei der Anlage um einen Gebäudebestandteil handelt? In diesem Fall wäre die Vorsteuer aus der Anschaffung erst nach zehn Jahren vor Vorsteuerberichtigung gerettet.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Moin,

Danke für den Einwand, der ist mir neu. Da müssen wir uns noch schlau machen.

-Luno

  • das Risiko ist recht gering, weil da „normalerweise“ das Steuerrecht dem zivilrechtlichen Begriff des Grundstücks folgt, aber betreffend Gebäudebestandteile und (sehr hübscher Begriff) Scheinbestandteile im Einzelnen gibt es telefonbüchergroße Sammlungen an Verwaltungsanweisungen. Kurz: Wahrscheinlich geht das ok so, aber wenn nicht, kostet es ziemlich Geld.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Blockquote Die Photovoltaikanlagen sind nicht Bestandteile der Hauptsache. Bestandteile einer Sache sind sowohl die Teile einer natürlichen Sacheinheit als auch die einer zusammengesetzten Sache, die durch Verbindung miteinander ihre Selbständigkeit verloren haben. Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um einen Bestandteil, eine selbständige Sache innerhalb einer Sachgesamtheit oder um ein Zubehörstück handelt, sind die Verkehrsauffassung sowie die natürliche Betrachtung unter Zugrundelegung eines technisch-wirtschaftlichen Standpunktes (BGH 20, 154).

https://www.anwalt.de/rechtstipps/solaranlage-gehoert-nicht-zum-haus-und-ist-gesondert-zu-ueberlassen-ja-und-nein_118328.html

Vorsicht! Wenn hier der Zusammenhang Umsatzsteuer (und nicht der Zusammenhang Zivilrecht) behandelt wäre, stände da nicht BGH, sondern BFH.

Wie gesagt, normalerweise folgt hier das Steuerrecht dem Zivilrecht, aber eben nur in groben Zügen. Das einfachste Beispiel, an dem man sich schon überhaupt nicht mehr aufhält, ist, dass es zivilrechtlich immer nur ein Grundstück als Einheit gibt, während für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung grundsätzlich Grund und Boden und Gebäude getrennt bewertet werden müssen.

Wenn ich Zeit und nichts anderes vor habe, schau ich mal, dass ich das für den konkreten Zusammenhang geklärt kriege.

Schöne Grüße

MM

1 Like

War doch relativ leicht zu finden - die OFD Karlsruhe hat sich (veröffentlicht 19.02.2015) zusammenfassend mit dem Thema Photovoltaik beschäftigt:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/542103/

Entscheidend ist die Bauweise: Für aufgesetzte Anlagen ist der Berichtigungszeitraum fünf Jahre, für integrierte Anlagen (= nach deren Entfernung das Dach seine Funktion nicht mehr erfüllen würde) zehn.

Da hab ich einmal wieder falschen Alarm gegeben, integrierte Anlagen dürften in diesem Zusammenhang absolute Exoten sein.

Schöne Grüße

MM

2 Like