FPOe betruegt das VOLK : Hier Fakten, Fakten

Aaaaaaaaahhhh !!!
Huhu :o)

Jetzt kommen wir der Sache schon näher …

Hmmm … ich sehe den Unterschied aber
noch immer nicht. Wenn die LNK steigen
dann sinkt ja auch der erwirtschaftete
Gewinn, oder ? Also werden sie doch
daraus bezahlt.

I.d.R. nein. Wie gesagt, Kosten werden
über Preise kompensiert.

Mag sein, daß du das gesagt hast, ich habe es bisher aber noch nicht so verstanden. Tja, wenn die Lohnnebenkosten auf den Verbraucher abgewälzt werden, dann hast du natürlich mit allem recht. Nur … wir können das aus verschiedensten Gründen nicht tun. Einerseits stehen wir im Wettbewerb mit österreichischen Konkurrenten und andererseits mit dem Ausland, insbesonders Deutschland. Wenn du also im Wettbewerb erfolgreich sein willst mußt du deine Preise knapp kalkulieren und möglichst lange konstant halten. Sprich, die jährlichen Erhöhungen von Lohn bzw. Lohnnebenkosten müssen wir erst mal schlucken und die Preise können nur etwa alle zwei bis drei Jahre angepaßt werden.

Ja. Und der einzige, der bei steigenden
LNK draufzahlt ist aber auch der
Unternehmer.

Nö, der Verbraucher.

Mhm, in deinem Fall der Verbraucher, bei uns der Unternehmer

Tja, aber du darfst auch nicht alle
Unternehmer in einen Topf werfen. KMU´s
wie wir eines sind zahlen nämlich Länge
mal Breite an Steuern …,

Bitter… :wink:

BITTER ??? Manchmal frag ich mich wozu ich das überhaupt mache und mich nicht in eine geschützte Werkstatt zurückziehe und dort mit der Seele baumle, meinen sicheren Lohn habe und in das Geheul der Wölfe einstimme … aber dort wär´s andererseits wieder nur halb so lustig wie hier ;o)

Ich denke mal der Hauptunterschied zwischen mittleren Management und freien Berufen liegt darin, daß Unternehmer IMMER Spaß an ihrem Job haben, sonst würden sie ihn auch nicht machen …

Kann ich - bei bestimmten Berufsgruppen -
nachvollziehen. Hier ist ein riesiger
Wurm im System…

Plus es ist praktisch aussichtslos gute Mitarbeiter zu finden. Ich weiß einfach nicht was los ist. Nächstes Frühjahr geh ich auf ein Managementseminar mit Schwerpunkt Mitarbeitermotivation. Vielleicht kriegen wir die message auch nicht rüber …

Klasse Beispiel - kann ich mir lebhaft
vorstellen (ich kenne ähnliche Fälle).
Der steht wohl zu vollem Recht in der
Arbeitslosenstatistik.

Schon, aber seiner Ansicht nach eben nicht …

Gruss aus Ö

auchPeter

Nachdem´s mir keine Ruhe gelassen hat, habe ich ein wenig in der Fachliteratur gestöbert. Ich zitiere Prof. Walter Krämer:

_________________________________________
Arbeitgeberbeitrag

Keinen Pfennig des Arbetigeberbeitrags zahlt der Arbeitgeber. Den Arbeitgeberbeitrag zahlt der Arbeitnehmer, genauso wie der Arbeitnehmer seine Steuern, Mieten, Zinsen, Hypotheken zahlt; die nach deutschem Sozialrecht zur Hälfte von den Arbeitgebern zu tragenden Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge iherer Beschäftigten sind ein reiner Taschenspielertrick.
Rein wirtschaftlich gesehen gehören alle Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Beschäftigten zu dessen Bruttolohn, unabhängig davon, wie sie heissen, ob Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, ob Werkswohnung oder Dienstwagen, ob Zuschüsse zum Mittagessen oder Beiträge zu Versicherungen aller Art: Alle Auslagen, die dem Arbeitgeber für einen Beschäftigten entstehen, zählen zu dessen Lohn oder Gehalt. Punkt. Diese Arbeitskosten betrugen etwa 1993 durchschnittlich 4900 Mark im Monat (verglichen mit 1350 Mark im Monat noch 1970).
Aber von diesen 4900 Mark im Monat kamen nur 54 Prozent oder 2646 Mark bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wirklich an. Der Rest ging an das Finanzamt (15 Prozent) oder an die Sozialversicherung (31 Prozent), und damit haben wir auch schon einen der Gründe für die Popularität des Arbeitgeberbeitrags-Mythos gefunden: Wir merken nicht, wie man uns schröpft. Je mehr von unserem Gehalt und Lohn als sogenannter „Arbeitgeberanteil“ nicht von uns, sondern von anderen getragen wird, desto unbelasteter gehen wir scheinbar durchs Leben, desto mehr scheinen wir von unserem Verdienst für uns selbst zu behalten.
Das ist aber eine Illusion. Dem Arbeitgeber ist es nämlich im Prinzip gleichgültig, wo die 4900 Mark für seinen Arbeitnehmer letztlich landen; ob 10, 20 oder 30 Prozent an das Finanzamt fliessen, ist für ihn oder für sie genauso unerheblich wie der Anteil für die Sozialversicherung oder wie man diesen Anteil nennt. Ob davon die Hälfte oder alles oder gar nichts „Arbeitgeberanteil“ heisst, spielt für den Arbeitgeber keine Rolle. Für ihn gilt: Kosten = Bruttolohn, diese Gleichung ist das einzige, was ökonomisch zählt. Wie man diese Kosten nennt, spielt keine Rolle. Die Absurdität des sogenannten Arbeitgeberbeitrags wird vieleicht am besten deutlich, wenn wir einmal unterstellen, dass alle Sozialversicherungsabgaben „Arbeitgeberanteil“ hiessen. Dann wäre - Hokuspokus Fidibus - die Sozialversicherung umsonst! Denn nach herkömmlicher Sicht hätten wir jetzt einen Arbeitnehmeranteil von 0 Prozent!
Aber in Wahrheit bleibt natürlich alles, wie es vorher war. Alles, was von unserem Lohn oder unserem Gehalt abfliesst, bleibt zu 100 Prozent unser eigener Arbeitnehmeranteil, ganz egal, wie man ihn nennt.

(Quelle: Walter Krämer: Arbeits- und Sozialpolitik 42, 9/1988; „Bald nur noch die Hälfte“, Informationsdienst des Instituts der Deutschen Wirtschaft, 22.7.1993)

____________________________________________

Puh, das war lang…

Wenn wir jetzt noch vom Grundprinzip „Der Kunde zahlt unsere Gehälter“ ausgehen, wissen wir, wer letztlich die Sozialkosten trägt…

Gruss
Peter

Ja, genau …

Keinen Pfennig des Arbeitgeberbeitrags
zahlt der Arbeitgeber. Den
Arbeitgeberbeitrag zahlt der
Arbeitnehmer, genauso wie der
Arbeitnehmer seine Steuern, Mieten,
Zinsen, Hypotheken zahlt;

Stimmt. Und zwar mit dem Geld, das er von AG bekommt. Wenn nun der AG-Anteil steigt, so wird der AN „teurer“ ohne etwas davon zu merken.

Ich plädiere schon lange dafür den gesamten Brutto-Gehalt an die Angestellten auszuzahlen, damit sie mal sehen, was sie WIRKLICH kosten. Um auf das alte Beispiel von oben zurückzukehren, dort kriegt der AN (inkl. Sonderzahlungen) im Monat durchschnittlich 12.000 ATS raus. Kosten tut er dem AG aber im Monat fast 20.000, was er aber nicht sieht.

die nach

deutschem Sozialrecht zur Hälfte von den
Arbeitgebern zu tragenden Renten-,
Arbeitslosen- und
Pflegeversicherungsbeiträge iherer
Beschäftigten sind ein reiner
Taschenspielertrick.
Rein wirtschaftlich gesehen gehören alle
Aufwendungen des Arbeitgebers für einen
Beschäftigten zu dessen Bruttolohn,
unabhängig davon, wie sie heissen, ob
Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, ob
Werkswohnung oder Dienstwagen, ob
Zuschüsse zum Mittagessen oder Beiträge
zu Versicherungen aller Art: Alle
Auslagen, die dem Arbeitgeber für einen
Beschäftigten entstehen, zählen zu dessen
Lohn oder Gehalt. Punkt.

Klar. Aber es kommt doch auf drauf an ob der AG überhaupt weiß was er bekommt, egal wer was an wen zahlt.

Diese

Arbeitskosten betrugen etwa 1993
durchschnittlich 4900 Mark im Monat
(verglichen mit 1350 Mark im Monat noch
1970).
Aber von diesen 4900 Mark im Monat kamen
nur 54 Prozent oder 2646 Mark bei den
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
wirklich an.

Meine Worte …

Der Rest ging an das

Finanzamt (15 Prozent) oder an die
Sozialversicherung (31 Prozent), und
damit haben wir auch schon einen der
Gründe für die Popularität des
Arbeitgeberbeitrags-Mythos gefunden: Wir
merken nicht, wie man uns schröpft.

Und der AG wird beschuldigt zuwenig Gehalt zu bezahlen …

Je

mehr von unserem Gehalt und Lohn als
sogenannter „Arbeitgeberanteil“ nicht von
uns, sondern von anderen getragen wird,
desto unbelasteter gehen wir scheinbar
durchs Leben, desto mehr scheinen wir von
unserem Verdienst für uns selbst zu
behalten.
Das ist aber eine Illusion. Dem
Arbeitgeber ist es nämlich im Prinzip
gleichgültig, wo die 4900 Mark für seinen
Arbeitnehmer letztlich landen; ob 10, 20
oder 30 Prozent an das Finanzamt
fliessen, ist für ihn oder für sie
genauso unerheblich wie der Anteil für
die Sozialversicherung oder wie man
diesen Anteil nennt. Ob davon die Hälfte
oder alles oder gar nichts
„Arbeitgeberanteil“ heisst, spielt für
den Arbeitgeber keine Rolle. Für ihn
gilt: Kosten = Bruttolohn, diese
Gleichung ist das einzige, was ökonomisch
zählt. Wie man diese Kosten nennt, spielt
keine Rolle.

Ja. Aber wenn nun der AG-Beitrag erhöht wird, so bleibt trotz steigender Lohnkosten für den AG der gehalt für den AN scheinbar gleich. Sprich der AG kann mehr bezahlen, der AN kriegt nicht mehr und beide sind sauer :o)

°wink°

Tiger

Servus Harald,

aus der Partei-Homepage:

Anmerkung: Die Aschermittwochrede von Dr.
Jörg Haider zum Faschingsende ist eine
aus der Faschingstradition heraus zu
deutende, ironisch gehaltene
Auseinandersetzung mit aktuellen
Entwicklungen der Innen- und
Außenpolitik.

Naja, das war ja schon am Aschermittwoch. Traditionell ist das ja ein Tag, wo man über eigene Fehler nachdenken sollte.
Und ironisch? Mir kam das eher zynisch vor. Das waren vor allem unqualifizierte Beleidigungen.

Er blamiert mit solchen Aussagen Österreich. Wenn ich mich in der Schule so benommen hätte… Seine Aussage über die Zeitungen halte ich für bedenklich, wenn nicht sogar undemokratisch.

Servus und schöne Grüße nach Linz

Herbert