Frachtkosten bei Gebrauchtwagen?

Darf ein Händler für einen 5 Monate zugelassenen PKW, den bisher eine Angestellte gefahren hat, Frachtkosten verlangen (690 €)

Leider habe ich das erst nach Unterschreiben des Vertrags entdeckt.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Gruß
Zwergenfrau

Hallo Zwergenfrau,

wie genau lautet denn der Sachverhalt zu deinem Fall?
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn dieser vertraglich Vereinbart war oder die andere Vertragspartei gegen ihre Pflichten verstoßen hat. Das ist jedoch aus den dargelegten Sachverhalt nicht ersichtilch.

Gruß
Robert

Hallo Robert,

ich habe einen Vertrag unterschrieben. Die Überschrift lautet: Verbindliche Neuwagenbestellung. Der Wagen ist aber schon 5 Monate gefahren worden und hat 2000 km drauf.

Leider hab ich erst zu Hause bemerkt, dass 690 E Frachtkosten miteingerechnet sind. Das Auto wird z.Z.noch von einer Angestellten dieses Autohauses gefahren. Muss ich die bezahlen?

Gruß Zwergenfrau

Hallo Zwergenfrau,

wenn du durch den Vertrag Kenntnis darüber erlangt hast, dass die Frachtkosten mit Vertragsgegenstand sein sollten und du wusstest, dass es sich bei dem Fahrzeug um keinen Neuwagen handelt, hast du wenig Chacnen vom Vertrag zurück zu treten. Aber eine endgültige Beurteilung ist meinerseits ohne Kenntnis über den Vertrag leider nicht möglich. Wenn du unbedingt zurück treten willst, solltest du mal bei dem Händler anfragen ob er eine Möglichkeit sieht oder andernfalls eien Anwalt aufsuchen, der den Vertrag endgültig prüfen kann.

Gruß
Robert

Danke Robert für Deine Antwort. Zurücktreten möchte ich nicht unbedingt, aber die Frachtkosten möchte ich natürlich auch nicht bezahlen. Ich werde einfach nochmal nachfragen. Falls ich bezahlen muss, hake ich das als teures Lehrgeld ab. Zu blöd, dass ich nicht aufgepasst habe. ich habe mich von ihm überrumpelt gefühlt.

Es grüßt
Zwergenfrau

Hallo Zwergenfrau, bin zwar in dieser rechtlichen Frage nicht bewandert aber ich würde das einem Anwalt geben, am bestem vom ADAC, oder würde mich an den Obermeister der KfZ Innung wenden. Diese Art Geld zu machen ist ja das letzte. Schau mal nach ob im Kaufvertrag eine Rücktrittsklausel ist vielleicht kommst du über die raus.
Viel Glück

hallo onmemory,
danke für deine unterstützung, im vertrag hab ich nicht wirklich was gefunden, ist total kompliziert. vielleicht wär ja noch der verbraucherschutz eine möglichkeit.
gruß zwergenfrau

Hallo,

leider sieht es da nicht so gut für dich aus. Du hast den Vertrag unterschrieben und ein Bestandteil war der Posten Frachtkosten. Bei Gebrauchtwagen ist das sehr unüblich und ich würde da mit dem Händler noch einmal sprechen. Hat er dir den Gesamtpreis schriftlich genannt oder in enem Gespräch die Transportkosten verschwiegen? Hier hast du sicher eine winzige Möglichkeit ihn anzupacken, aber ich mache dir da wenig Hoffnung.

Aus meiner SIcht heraus hat der Händler dir einen Gesamtpreis genannt und dann die einzelnen Kosten spezifiziert und somit auch die Transportkosten aufgeführt. Diese werden bei einem Neuwagenkauf auch berechnet und in dem Gesamtpreis aufgeführt. Sorry, aber ich denke hier hast du wenig bis gar keine reele Chance auf Nachlass.

Viele Grüße

danke wilfried, ich werde ihn auf jeden fall darauf ansprechen. vielleicht habe ich ja eine winzige chance.

gruß doro

Kann ich verbindlich leider nicht sagen, aber: Beim Vertragsabschluß mit einem Privatverkäufer ganz sicher nicht, es gilt nur der vereinbarte Kaufpreis. Beim Kauf vom Neuwagenhändler ist es meiner Meinung nach auch nicht zulässig, so weit ich weiss, können Frachtkosten nur beim Kauf eines Neuwagen separat zum Fahrzeugpreis verreichnet werden.Eine Rückfrage bei der Handelskammer könnte vielleicht weiter helfen.

PS. Mein Internetanschluß war durch Kauf eines neuen Notebooks gestört. Sorry
Ich wäsr

Kann ich verbindlich leider nicht sagen, aber: Beim Vertragsabschluß mit einem Privatverkäufer ganz sicher nicht, es gilt nur der vereinbarte Kaufpreis. Beim Kauf vom Neuwagenhändler ist es meiner Meinung nach auch nicht zulässig, so weit ich weiss, können Frachtkosten nur beim Kauf eines Neuwagen separat zum Fahrzeugpreis verreichnet werden.Eine Rückfrage bei der Handelskammer könnte vielleicht weiter helfen.

PS. Mein Internetanschluß war durch Kauf eines neuen Notebooks
gestört. Sorry
Ich wäsr

Danke für Deine Antwort. Ich glaube auch, dass es nicht zulässig ist, aber ich bin auch selbst schuld, dass ich es erst nach meiner Unterschrift entdeckt habe. Seit einem Monat fahr ich nun den Panda schon. Um meine Nerven zu schonen hake ich das Ganze jetzt als teures Lehrgeld ab. Das passiert mir nicht nochmal.

Grüße von der Zwergenfrau

Deine Reaktion ist verständlich, vielleicht sogar klug, aber trotzdem (vorerst) nicht angebracht. Einen Versuch wäre es jedenfalls wertgewesen.
Der Siebenbürger

Ja darf er… Von einem Kaufvetrag kann man generell 14 Tage zurück treten!