Frachtkosten besteuern EU-Auslandskauf

Hallo,

Ich habe eine Frage zur besteuerung der Frachtkosten wenn man im EU-Ausland kauft. Dazu mal ein konkretes Beispiel.

Peter, als Zwischenhändler, kauft Cola-Dosen in Frankreich ein für 10€ netto das 24iger Tray (insgesamt kauf ich 10 Trays). Dafür fährt Peter mit seinem Auto nach Frankreich. Frachtkosten in höhe von 150€ entstehen. Wie besteuert Peter diese Frachtkosten? Fällt diese Steuer unter die Einfuhrumsatzsteuer?

Zusatzfrage: Zu der Fracht fallen auch noch Kosten für Verpflegung also Übernachtung und Essen an in höhe von 70€. Kann das besteuert, von der Steuer abgesetzt oder wie auch immer werden?

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand diese Fragen konkret und direkt, am besten noch anhand eines Kalkulationsschemas beantworten würde.

Vielen Dank im Vorraus,

Grüße

Peter K.

Moin,
eine Steuer-Erklärung anhand eines Kalkulationsschemas? Soll nun die Höhe der Steuer oder die Höhe des zukünftigen Verkaufspreises ermittelt werden?
Sonnige Grüße
e

Servus,

sämtliche Kosten, die durch die Beschaffung der Ware veranlasst sind, sind Betriebsausgaben bzw. Aufwand (je nach Art der Gewinnermittlung).

Grundsätzlich mindern sie die Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Wenn die Fahrten nach Frankreich privat mit veranlasst sind (Tourismus), und wenn der privat veranlasste Teil nicht nach objektiven Kriterien bestimmt werden kann, dürfen sie bei der Ermittlung der Einkünfte nicht abgezogen werden.

Schöne Grüße

MM

Nachdem Peter scheinbar überhaupt keine Ahnung vom Steuerrecht hat, kann man dem Peter nur empfehlen, sich vor Ort von einem Fachmann beraten zu lassen.

Diese „Frachtkosten“ sind zB keine Frachtkosten, sondern normale PKW-Kosten, die den Gewinn mindern, wenn der PKW Betriebsvermögen ist.
Und was haben die mit der Einfuhrumsatzsteuer (die´s übrigens bei einem Erwerb in Frankreich nicht gibt, da Frankreich zur EU gehört…) zu tun?