Frachtpapiere für Werkverkehr?

Hallo,

ich habe folgendes Problem in einem Projekt:
Ein Verbund von Krankenhäusern wird durch ein Logisitikcenter versorgt. Der Vebund und das LC sind eigenständige GmbHs gehören aber zum gleichen Verbund. Das Logistikcenter beauftragt für die Versorgung der Krankenhäuser eine eigenständige, externe Spedition, die in eigenem Namen die Transporte über öffentliche Straßen durchführt. Handelt es sich bei diesem Konstrukt um Werkverkehr im Sinne des GüKG (Fahrzeuge und Fahrer gehören zur Spedition)? Wenn ja, werden im Werkverkehr Frachtpapiere benötigt? Muss im Werkverkehr auch der Transport von Gefahrgut (z.B.Reinigungsmittel etc.) am Fahrzeug kenntlich gemacht werden?

Für sachdienliche Hinweise bin ich vorab dankbar.
MfG

Das ist kein Werksverkehr, da dieser voraussetzt, das die Fahrzeuge des Herstellers oder Händler die zu transportierenden Güter
bewegen.
Somit ist Teil 2 der Frage vermutlich hinfällig.
Krankenhauslogisitk ist spannend, wo läuft Dein Projekt?

  1. Das Projekt läuft in Süd-West-Deutschland.
  2. Wenn es kein Werkverkehr wäre, müssen also Frachtpapiere mitgeführt werden, obwohl das Transportgut defacto den Besitzer nicht wechselt- nur der Lagerort der Ware ändert sich!?

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Wenn Deine Aussage richtig wäre, wäre auch die Schlußfolgerung richtig, es wechselt aber der Besitzer, nur der Eigentümer bleibt und der hat keine Relevanz.
Fazit: Ja, es läuft auf gewerblichen Güterverkehr hinaus, vor Allem
der erwähnte Einsatz von Subunternehmern macht diesen Sachverhalt klar - mit allen Rechten und Pflichten.

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Das liegt doch an der logistischen Schnittstelle. Es findet doch der Haftungsübergang an Erfüllungsgehilfen statt. Odre irre ich da?

Meiner Meinung nach ist es DESHALB kein Werksverkehr

Gruß
Marc

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Ich glaube wir meinen das selbe.

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