Hallo,
angenommen das Ehepaar X hat ein gemeinsames Kind Y (heirat erfolgte nach der Geburt von Y).
Ehepaar X bezieht Kindergeld = 12 * 164€ / im Jahr also 1968€
Laut http://www.forium.de/redaktion/finanzen-im-griff-als… gilt ein Kinderfreibetrag 3648 + 2160 (BEA)
So erhalten Eltern für jedes Kind einen Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag). Beide werden vom Finanzamt mit dem Kindergeld gegen gerechnet. Der Kinderfreibetrag liegt für Verheiratete bei 3.648 Euro pro Kind, der BEA-Freibetrag bei 2.160 Euro für Ehepaare. Alleinerziehenden oder nicht verheirateten Partnern steht jeweils die Hälfte zu.
Für Ehepaare ergibt sich somit ein jährlicher Freibetrag je Kind von insgesamt 5.808 Euro, bei getrennt Lebenden und Alleinerziehenden sind es 2.904 Euro. Anspruch auf diese steuerlichen Freibeträge haben Eltern, solange sie Kindergeld beziehen.
Soweit verstanden werden davon die 1968€ für das Kindergeld gegen gerechnet.
Fragen:
Was muss X tun um den restlichen Betrag geltend zu machen?
Für wen gilt der BEA-Freibetrag und wie bekommt X diesen?
Für den Fall das Freibeträge auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden müssen: Kann dies nachträglich bspw. für 2008 geschehen (Lohnsteuerjahresausgleich ist hier noch nicht erfolgt. 2008 war auch das Jahr der Eheschließung).
Danke & viele Grüße
olli