Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Angenommen ein Pizza-Heimservice ruft ein Taxi, um eine Bestellung auszuliefern. Das Taxi holt die Bestellung ab, der Heimservice bezahlt den ausgehandelten Fahrpreis. Das Taxi liefert die Bestellung zur angegebenen Adresse. Nun will jedoch der Kunde (des Heimservices) die Verpackung zurückgeben. Das Taxi nimmt diese jedoch nicht an.
-Wer würde die anfallende Rückfahrt zur Pizzeria bezahlen?
-Hat das Taxiunternehmen den Auftrag nicht schon erledigt mit der Zustellung der Bestellung?
-Gegen wen kann der Kunde juristisch vorgehen?
Sollte der Taxifahrer warten bis alle aufgegessen haben und dann die Packungen ins Altpapier bringen (was ja auch der Kunde tun kann, stehen schließlich überall Container rum)?
Was für ein Schwachkopf kommt denn bitte auf so einen Unfug?
Seine Pizza, sein Müll, so einfach ist das.
als Verpackungen sind in dem Sinne Umverpackungen gemeint, also um eine Ware zu schützen oder mehrere Teile zusammenzuhalten. Wie der Karton um einen Fernseher oder der Bierkasten. Eine Pizza kann man nicht ohne Verpackung ausliefern, schon aus hygienischen Gründen muß es mindestens der Karton drumrum sein. Ähnlich eines Tetrapacks. Oder gibt man den auch im Laden nach Entleerung wieder ab?
Also, Pizzakartons sind Bestandteil der Ware, keine Verpackung im eigentlichen Sinn. Ab in die gelbe Tonne damit! Kostet nix.
Warum glaubst du ich sei der Kunde? Wurde ja oben schon erwähnt - nur Umverpackungen fallen unter die Verordnung, also Verpackungen die du im Geschäft leicht zurücklassen kannst in der Regel, keine Tuben. Ich habe geglaubt es sei ein interessanter juristischer Sachverhalt, da ich alle Verpackungen gleich ansah. Nun ja…
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Hallo,
nee, noch nicht. Aus einem ähnlichen Fall (Rechtsanwaltsbüro gegen
mich) entschied der Richter dann in einem Vorbeschluß zu meinen
Gunsten. Der Kläger darf dann auch die Kosten übernehmen.
Also, als absoluter Laie folgere ich in diesem Fall:
der gesättigte Pizza-Kunde klagt gegen den Taxifahrer. Jetzt werden
erst mal Gerichtskosten im Vorschußwege fällig. Genaugenommen freuen
sich alle im Gericht beschäftigten. Denn ohne diese Kläger wären sie
bald Anwärter für Hartz IV.
Der Taxifahrer befragt einen Anwalt, ist mit Kosten verbunden.
Der Richter puhlt sich ob dieser Dummheit in der Nase, diktiert dann
seinen weisen Beschluß ins Mikro.
Egal, ob der Taxifahrer nun einen Dienstvertrag oder Werkvertrag mit
dem Pizzaservice hat, der ist mit der Abgabe des Pakets beendet.
Der Kunde muß diese Verpackung entsorgen. Besteht er darauf, das der
Pizzaservice diese zurück nimmt, bringt er sie hin. Hat er keine Lust
oder Zeit, steht es ihm frei, ein Taxi damit zu beauftragen.
Allerdings trägt er dann diese Kosten.
So einfach ist das.
Gruß
TeeBird
Erstmal ein Tschuldigung für meine falsche Annahme, Du wärst der Pizzakartonverweigerer. Aber leider war deine Anfrage etwas irritierend formuliert, so daß nicht nur ich gedacht habe, Du würdest Dich so idiotisch aufführen.