kann man einem arbeitgeber, natürlich bei entsprechender anschlussperspektive, offen eine abfindung anbieten, a lá: „chef, ich würde gehen (kündigen), wenn sie mir 20 tausend zahlen.“?
der wirtschaftliche vorteil der firma wäre, die freie stelle mit einem billigen berufsanfänger neu besetzen zu können und von weiteren zusatzverpflichtungen frei zu sein. 20 tausender wären schnell wieder eingeholt. von da her attraktiv für die firma.
allerdings würde es bei einer solchen zahlung nicht um eine „abfindung“ als ausgleich für entgangene einkommensmöglichkeiten gehen, sondern um die offen kommunizierte win-win-situation „firma spart, mitarbeiter geht mit geld und baut sich damit eine selbstständigkeit auf“.
oder heisst eine solche zahlung dann anders?
wie hoch kann ein mitarbeiter pokern, der 10 jahre im betrieb ist und zu den alten und teuren kostenstellen zählt?
HAllo wenn dann man nicht der Chef eine Aufwandsenschädigung verlangt, da er sich jetzt langwierig um Ersatz bemühen muss (Rumtelefonieren, Anzeigen schalten etc) nebenher teure Überstunden der Kollegen, die jetzt die Arbeit aushilfsweise mitübernehmen müssen, bis der neue gefunden ist, Vorstellungsgesprächszeiten, die ebenfalls Chefzeiten sind und anderweitig genutzt werden könnten und noch einiges mehr gegenrechnet oder gar von dir verlangt?
Nur mal so als Idee, woran das scheitern könnte.
Dann sollte man sich lieber feuern lassen, aber das ist manchmal gar nicht so leicht, wenn man sonst gut ist…
es gibt sicher Situationen, in denen ein AG froh ist über jeden MA, der genau SO einen Vorschlag macht - allerdings wird er VORHER alle Möglichkeiten der „Entledigung“ eines MAs, den er nicht mehr bezahlen möchte, eruieren, die nix kosten.
von daher: den Vorschlag machen kannst Du sicher, ob das Positives bei rum kommt für Dich, ist die andere Frage (hab diese Firmen-Situation selbst vor ein paar Monaten erlebt).
Vermutlich wird man das dann nicht unbedingt „Abfindung“, sondern „Prämienzahlung“ nennen. Aber darüber macht sich eher der Finanzvorstand der Firma als Du einen Kopp, wenn es dazu kommt, glaube ich.
Ach so - und ich würde dem AG vielleicht nicht unbedingt von Deinen Plänen nach Verlassen der Firma erzählen.
kann man einem arbeitgeber, natürlich bei entsprechender
anschlussperspektive, offen eine abfindung anbieten, a lá:
„chef, ich würde gehen (kündigen), wenn sie mir 20 tausend
zahlen.“?
Warum eigentlich nicht, allerdings eine Frage der Marktlage (wie bei allen anderen Geschäften auch) - du hast einen Vertrag in dem du dich verpflichtet hast deine Arbeitszeit zu verkaufen gegen einen Preis X.
Ist die Situation beim Arbeitgeber nun so, dass ihm der Preis X tatsächlich zu hoch ist, weil er am Markt die gleiche Leistung günstiger „einkaufen“ kann und die Barriere z.B Kündigungsschutz heisst, könnte das Angebot interessant sein - aber das (d.h. die Interessenslage deines Vertragspartners d-h- des AG) musst du ausloten.
der wirtschaftliche vorteil der firma wäre, die freie stelle
mit einem billigen berufsanfänger neu besetzen zu können und
von weiteren zusatzverpflichtungen frei zu sein. 20 tausender
wären schnell wieder eingeholt. von da her attraktiv für die
firma.
allerdings würde es bei einer solchen zahlung nicht um eine
„abfindung“ als ausgleich für entgangene
einkommensmöglichkeiten gehen, sondern um die offen
kommunizierte win-win-situation „firma spart, mitarbeiter geht
mit geld und baut sich damit eine selbstständigkeit auf“.
Nein wenn du einen Aufhebungsvertrag vereinbarst, also einen solchen der dir auch angeboten werden würde, hätte der Ag das Interesse würdest du ggf. auch eine Abfindung bekommmen - wieso soll man das umbenennen.
oder heisst eine solche zahlung dann anders?
wie hoch kann ein mitarbeiter pokern, der 10 jahre im betrieb
ist und zu den alten und teuren kostenstellen zählt?
10 mal ca. max ein Monatsgehalt - auch wieder abhängig von der Marktlage