Frage:

Hallo,
ich habe eine Frage:

Person A (über 18 Jahre alt) wohnt bei seinen Eltern in einem „Kinderzimmer“ in dem die (teilweise echt teuer gewesenen) Möbel zusammengeerbt sind. Jetzt möchte Person A ausziehen und alle Möbel mitnehmen, weil neue einfach zu teuer, die alten noch ziemlich gut sind und es am Ende auch um einen idiellen Wert geht, da die Sachen von den Großeltern kommen. Die Eltern wollen den Auszug allerdings verhindern und pochen darauf, dass ihnen alle Möbel/Fernseher/Computer gehören, weil es ja ihr Haus ist und sie die Möbel ja mal gekauft haben, bzw. sie aus dem Erbe ihrer Eltern kommen.
Wem gehören die Sachen denn jetzt? Es geht wirklich nur um Dinge, die mehrere Jahre im „Kinderzimmer“ standen.
Kann Person A im Zweifelsfall rechtliche Schritte einleiten, um die Möbel zu bekommen?

LG amanda

Wem gehören die Sachen denn jetzt?

So blöd das auch klingen mag, aber: Sie gehören dem Eigentümer. Und du hast leider nicht die nötigen Informationen gegeben, um das zu beurteilen. Wenn etwa die Eltern einst ein Möbelstück geerbt und es dem Kind nicht übereignet haben, dann gehört es eben den Eltern. Hat die Oma dem Enkel einen kleinen Schrank gekauft und geschenkt und vor allem: übereignet, dann gehört der kleine Schrank eben dem Enkel.

Das Eigentum an einer Sache hat zunächst der, der die Sache erschaffen hat. Also: Tischler baut Tisch = ihm gehört der Tisch. Dann kann der Eigentümer das Eigentum übertragen, das geschieht regelmäßig bei Verkauf. Und der neue Eigentümer (z.B. ein Möbelhändler) kann das Eigentum nun seinerseits übertragen. Und so weiter und so weiter… Wer hier wem wann welches Eigentum übertragen hat, wissen wir leider auch nicht.

Kann Person A im Zweifelsfall rechtliche Schritte einleiten,
um die Möbel zu bekommen?

Natürlich. Der Erfolg hängt aber eben davon ab, wer Eigentümer ist und wie die Beweislage aussieht. Womöglich hilft § 1006 BGB hier weiter. Sicher ist hier wohl aber erst mal gar nix.

Levay

Hallo,

sowas in die Richtung hatte ich vermutet.
Das Problem ist, dass es ja nicht zu jedem Schrank und jedem Buch eine Besitzurkunde gibt. Die meisten Sachen haben wir damals gemeinsam aus dem Haus meiner Großeltern abgeholt und dann ohne den Besitzer zu klären in mein Zimmer gestellt, wobei mein Vater als einziger zur Erbgemeinschaft gehört. Reicht das als Übergabe? Weil sonst gehört ja alles, was ich nicht gekauft habe, automatisch meinen Eltern. Und was ist mit Dingen, die ich zu Weihnachten bekommen habe? Bei uns war das System, wir bekommen über das Jahr etwas und nicht direkt zu Weihnachten. Kann das dann trotzdem als Geschenk zählen? Und wie beweise ich das im Einzelfall?

LG amanda