Frage an BWL zum 15. Jahrhundert

guten morgen,

betrifft Fugger ca 1508.

  • wie kann einer, der in den büchern 10.000 hat 600.000 verleihen?
    gehe ich richtig der annahme, das dieser hochaus pockert, seine grundherrschaften mit in die waage setzt, um diese ggf. dem totalverlust hinzugeben?

  • wurden feste vermögenswerte (anlagewerte) „hochbewertet“, um dann „gut dazustehen“, vor dem Schuldner und somit als Geldgeber angenommen zu werden?

danke

Hi !

betrifft Fugger ca 1508.

  • wie kann einer, der in den büchern 10.000 hat 600.000
    verleihen?

auch bei den Fuggern dürfte es bereits mehrere Geldmengen gegeben haben. Die eine dürften dann wohl das tatsächlich in Papierform vorhandene Bar-Vermögen sein.
Eine zweite Geldmenge ist dann eben das Buchgeld. Oder denkst du, dass deine Bank heutzutage noch das gesamte Geld ihrer Kundschaft in Bar im Tresor hat? Sicherlich nicht. Und warum sollte es früher anders gewesen sein?

Kleines Beispiel: Die Bank, nennen wir sie A hat 10.000 Geldeinheiten (GE). Nun brauchen sowohl X als auch Y ein Darlehen. jeweils in Höhe von 5.000 GE. Sie möchten davon von Z ein Grundstück kaufen.
A gibt also X und Y die 10.000 GE. Die beiden gehen zu Z und kaufen das Grundstück. Z kommt anschließend zu A und bringt die 10.000 GE als Geldanlage wieder.
A hat jetzt also Forderungen gegen X und Y in Höhe von je 5.000 GE zuzüglich der Zinsen. Und eine Verbindlichkeit gegen Z in Höhe von 10.000 GE auch zuzüglich Zinsen. Und ebenfalls noch einen Bargeldbestand in Höhe von 10.000 GE.
Dieser Bestand könnte jetzt für das nächste Geschäft wieder eingesetzt werden. Wenn dieser Vorgang dann 60 mal abgelaufen ist, kann A mit einem Geldbestand von 10.000 GE auch 600.000 GE rausgeben.
Heutzutage laufen solche Geschäfte natürlich nur noch über Buchgeld. Keiner erhält mehr von der Bank die Summen, um eine Grundstück in Bar zu erwerben. und dann wird auch verständlich, wieso bei einem geringen Bargeldbestand ein enormer Buchgeldbestand bestehen kann.

Die anderen Fragen hab ich leider nicht verstanden.

BARUL76

dankeschoen, das klingt sehr logisch.

zur frage, die du nicht verstanden hast:

ich würde gerne wissen wollen, wie es zur Höherbewertung von Grundherrschaften kommt.
bevor die erben ihren anteil erhalten, wurde eine neubewertung der entsprechenen Güter (Ländereien) angeordnet.
da die Neubewertung erheblich über dem alten Wert lag, kann ich es nur als eine Überbewertung verstehen.
Dabei wurde berücksichtigt, wie der derzeitige Renditeverlauf vonstatten ging und nahm das dann als Wert für die Zukunft.

Kann es aber auch sein, das aus Prestigegründen die Werte erhöht worden sind, um an Kredit-vergaberechten zu kommen?

Wie unsicher waren die Kredite an Karl V. - und wie konnte das Geld mit Zinsen erfolgreich einbezogen werden? Wovon nahm Karl die Piepen? Oder verkaufte er sein letztes Hemd?

gruss dirk

Hi !

Irgendwie will mir der Zusammenhang mit der BWL hier nicht einleuchten. Es scheint mir eine Frage für das Geschichtsbrett zu sein. Könntest du nicht eine konkrete BWL-Frage zu deinem Themenkomplex stellen. Dann dürfte sich die Beantwortung auch wesentlich vereinfachen.
Wozu mußt du das Ganze eigentlich wissen?

BARUL76

oh! ich nahm an,das sei knallharte bwl.

Wozu mußt du das Ganze eigentlich wissen?

lese gerade über fugger und die wirtschafterei desselben. dabei wurden auf die betriebswirtschaftlichen Dinge leider nicht eingegangen.

BARUL76

Hi,

Kann es aber auch sein, das aus Prestigegründen die Werte
erhöht worden sind, um an Kredit-vergaberechten zu kommen?

ich verstehe die Frage und den Sachverhalt auch nicht. Warum sollte das Immobilienvermögen des Kreditgebers für die Vergabe eines Kredites eine Rolle spielen?

Entscheidend ist, ob der Kreditgeber über hinreichend liquide Mittel verfügt, um den Kredit auszubezahlen.

Gruß,
Christian