Frage an das Lohnbüro - Wechsel in SV-frei

hallo,

angenommen ein Ges-Gf. leitet ein feststellungsverfahren beim rv-träger ein, um seinen status zu klären.

die rv erklärt nun, dass er versicherungsfrei einzustufen ist. das ganze rückwirkend für 2 jahre.

der ag holt sich die beiträge für diese zeit zurück.

folgendes problem:

wie geht man bezüglich der lohnabrechnung der betreffenden zeiträume vor ? wird nur die lohnsteuerbescheinigung geändert und die RV/KV/AV beiträge raugenommen ?

oder wird gar nix gemacht ?

man müsste ja dann auch die veranlagungen der entsprechenden jahre ändern - sollte kein problem sein, da ja ein rückwirkendes ereignis vorliegt ?

gruß und dank

inder

Hallo,
die LSt-Bescheinigungen werden nicht geändert. Dem FA werden nur die Bescheide der Sozialversicherung eingereicht und Änderung der Steuerbescheide beantragt.
Es ist ein rückwirkendes Ereignis und eigentlich problemlos. Schau mal in BFH Urteil vom 28.05.1998 - X R 7/96, BStBl. 1999 II S. 95.
Gruß
S