hallo,
angenommen ein Ges-Gf. leitet ein feststellungsverfahren beim rv-träger ein, um seinen status zu klären.
die rv erklärt nun, dass er versicherungsfrei einzustufen ist. das ganze rückwirkend für 2 jahre.
der ag holt sich die beiträge für diese zeit zurück.
folgendes problem:
wie geht man bezüglich der lohnabrechnung der betreffenden zeiträume vor ? wird nur die lohnsteuerbescheinigung geändert und die RV/KV/AV beiträge raugenommen ?
oder wird gar nix gemacht ?
man müsste ja dann auch die veranlagungen der entsprechenden jahre ändern - sollte kein problem sein, da ja ein rückwirkendes ereignis vorliegt ?
gruß und dank
inder