Hallo,
wieder das beliebte Thema Kirchenaustritt:wink:
wäre es ein tatsächlicher ausschluß, d.h. das man hinterher
aus sicht des kirchenrechts kein christ mehr wäre, wäre
zum wiedereintritt die taufe notwendig.Gut, für derlei theologische Feinheiten fehlt einem Banausen
wie mir tatsächlich der Sinn. (Aber wieso kann ich meine Taufe
nicht auch rückgängig machen? War ja schließlich nicht meine
Entscheidung damals.)
Notwendige Differenzierung:
Kirche als weltliche Institution (also rk, oder lutherisch, oder koptisch), hier gibt es tatsächlich ein Kirchenrecht! Dieses Kirchenrecht kann den Ausschluß aus der kirchlichen Gemeinschaft beinhalten. Dabei ist ist den jeweiligen Kirchenjuristen, soweit mir auf ev. und rk Seite bekannt, natürlich klar, daß man „Austreten“ kann ohne daß es für die kirchliche Gemeinschaft sichtbar ist.
Etwas anderes ist die Kirche als eschatologische (= endzeitliche, ich bevorzuge hier eher die Übersetzung überzeitliche) Gemeinschaft bei Gott. Gerne auch als ecclesia gloriae, triumphans o.ä. bezeichnet. In diese Gemeinschaft ist man nach christlichem Gluaben aufgenommen durch die Gotteskindschaft, sichtbar durch die Taufe. Die Praxis der Nottaufe kommt also z.B. durch die Sorge, daß ein Säugling nicht zu dieser himmlischen Gemeinschaft gehören könnte. Theologisch sind wir hier in einem äußerst diffizilem Gebiet: Ist also die Taufe heilsnotwendige Voraussetzung der eschatologischen REttung? Jede Kirche antwortet auf diese Frage anders. (Als Theologin bin ich der Ansicht, daß die Gotteskindschaft von der Taufe abhängig zu machen blasphemisch ist…)
Letztlich aber steckt darin, daß die meisten Kirchen eine Wiedertaufe ablehnen eine theologische Weisheit: Ist die Taufe nämlich ein sichtbares Zeichen der Gotteskindschaft eines Menschen, so kann ihm dies nicht von Menschen genommen werden (also kirchenrechtlich). Wen Gott in seine himmlische Gemeinschaft aufnimmt, ist seine Sache, ihm zu unterstellen, er mache sich da von menschlichen Satzungen abhängig (also z.B. eine Exkommunikation und dann Wiedertaufe), geradezu absurd.
In diesem Sinne kann man nicht aus der Kirche austreten und der frömmste Kirchenchrist sitzt vielleicht nachher mit dem noch frömmeren Atheisten zusammen - manch kirchenrechtliche Absurdität ist letztlich nur ein Zeichen dafür, daß viele diesen Gedanken nicht ertragen können.
HOffe, zur Klärung beigetragen zu haben,
Taju
Ciao
P.