Frage an die Fachleute: Nachtzuschlag und WE?

Hallo,
ich benötige nochmal eine dringende Antwort.

Darf ein Arbeitgeber sagen er zahlt keine Nachtzuschläge oder Wochenendzuschläge?

Danke für Eure schnellen Antworten!
Lg Catty

Hi!

Wenn keine vereinbart sind, keine Betriebsvereinbarung diese regelt und kein Tarifvertrag greift: Ja!

Allerdings: §6, Abs.5 ArbZG:
Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

LG
Guido