Hallo,
folgender Vorgang:
Ehemann - Beamter - PKV - unter JAEG
Ehefrau - Angestellte - GKV-Pflichtversichert
Kind wurde in der GKV (Familienversicherung) angemeldet.
Jedoch wurde für das Kind zusätzlich eine Beihilfekonforme PKV abgeschlossen.
Alle Arztrechnungen werden auch über die Beihilfe bzw. PKV eingereicht.
So und nun zu den Fragen:
gemäß § 45 SGB V gibt es von der GKV Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (unter 12 Jahren)!
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ist dieses Krankengeld auch dann möglich, wenn die Behandlungs-Kosten über die PKV abgerechnet werden (dadurch würde die GKV ja etwas sparen)?
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oder muss dann diese Behandlung über die GKV abgerechnet werden ?
Viele Grüße!
Merger