Frage an die GKV-Spezialisten

Hallo,

folgender Vorgang:

Ehemann - Beamter - PKV - unter JAEG
Ehefrau - Angestellte - GKV-Pflichtversichert

Kind wurde in der GKV (Familienversicherung) angemeldet.

Jedoch wurde für das Kind zusätzlich eine Beihilfekonforme PKV abgeschlossen.

Alle Arztrechnungen werden auch über die Beihilfe bzw. PKV eingereicht.

So und nun zu den Fragen:

gemäß § 45 SGB V gibt es von der GKV Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (unter 12 Jahren)!

  1. ist dieses Krankengeld auch dann möglich, wenn die Behandlungs-Kosten über die PKV abgerechnet werden (dadurch würde die GKV ja etwas sparen)?

  2. oder muss dann diese Behandlung über die GKV abgerechnet werden ?

Viele Grüße!

Merger

Hallo,
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes würde in diesem Fall auf jeden Fall von der Kasse der Mutter geleistet werden - dabei spielt es keine Rolle wer die Behandlungskosten für das Kind getragen hat.
Der Anspruch würde selbst dann bestehen, wenn das Kind selbst und in einer anderen Kasse versichert wäre.
Wichtig ist, dass die Mutter den Krankengeldanspruch als solches hat.
Gruss
Czauderna

Hallo Guenter,

danke für die schnelle Antwort.

Gruß Norbert