Hallo,
ich bin seit geraumer Zeit Dozentin für Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (theoretisch). Meine Kollegin lehrt die Praxis am Computer (mit Datev). In den Aufgaben der Kollegin steht folgende Klausel:
Es werden 25% Überstundenzuschlag gezahlt. Fallen die Überstunden in Stunden, für die SFN-Zuschläge gezahlt werden, fallen die Überstundenzuschläge weg. Der Sinn ist, glaube ich, die Schüler zu verwirren (anderes Thema).
Was mich interessiert: Ist diese Regelung mit geltendem Recht vereinbar?
Kann man das denn im Arbeitsvertrag so festhalten?
Wäre schön, wenn mal einer der Praktiker antwortet, wie das in anderen Betrieben gehandhabt wird. Ich kenne diese Regelung nicht und konnte auch nicht wirklich was im Internet darüber finden (Arbeitszeitgesetz, EStG …)
Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße
Gesine, die versucht, den Leuten die Sachen beizubringen, die auch im „wahren“ Leben vorkommen.
Kleine Anekdote am Rand: An Feiertagen bekommen die Mitarbeiter in den Übungen die doppelte Stundenzahl bezahlt. Gibt das Arbeitszeitgesetz nicht her, ich konnte dann meine Schüler darüber aufklären, dass das bei der Kollegin halt so ist. Wo gibt es das noch?