Frage an die Praktiker

Hallo,

ich bin seit geraumer Zeit Dozentin für Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (theoretisch). Meine Kollegin lehrt die Praxis am Computer (mit Datev). In den Aufgaben der Kollegin steht folgende Klausel:
Es werden 25% Überstundenzuschlag gezahlt. Fallen die Überstunden in Stunden, für die SFN-Zuschläge gezahlt werden, fallen die Überstundenzuschläge weg. Der Sinn ist, glaube ich, die Schüler zu verwirren (anderes Thema).
Was mich interessiert: Ist diese Regelung mit geltendem Recht vereinbar?
Kann man das denn im Arbeitsvertrag so festhalten?

Wäre schön, wenn mal einer der Praktiker antwortet, wie das in anderen Betrieben gehandhabt wird. Ich kenne diese Regelung nicht und konnte auch nicht wirklich was im Internet darüber finden (Arbeitszeitgesetz, EStG …)

Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße

Gesine, die versucht, den Leuten die Sachen beizubringen, die auch im „wahren“ Leben vorkommen.

Kleine Anekdote am Rand: An Feiertagen bekommen die Mitarbeiter in den Übungen die doppelte Stundenzahl bezahlt. Gibt das Arbeitszeitgesetz nicht her, ich konnte dann meine Schüler darüber aufklären, dass das bei der Kollegin halt so ist. Wo gibt es das noch?

Hallo

Was mich interessiert: Ist diese Regelung mit geltendem Recht
vereinbar?

Ja.

Kann man das denn im Arbeitsvertrag so festhalten?

Ist theoretisch möglich, kommt natürlich aber auf die genaue Formulierung und die jeweilige Anspruchsgrundlage an.

Kleine Anekdote am Rand: An Feiertagen bekommen die
Mitarbeiter in den Übungen die doppelte Stundenzahl bezahlt.
Gibt das Arbeitszeitgesetz nicht her,

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge. Freiwillig bzw über TV, BV kann man selbstverständlich zugunsten des AN davon abweichen. Zugunsten geht immer.

Gruß,
LeoLo

Die bunte Welt der Tarifverträge…

Hallo,

Hallo,

Was mich interessiert: Ist diese Regelung mit geltendem Recht
vereinbar?

Ja, warum nicht ?

Kann man das denn im Arbeitsvertrag so festhalten?

Ja

Ich kenne diese Regelung
nicht und konnte auch nicht wirklich was im Internet darüber
finden (Arbeitszeitgesetz, EStG …)

Da braucht man nur in Tarifverträge zu schauen. Da wimmelt es von Regelungen, daß beim Zusammenfallen von Zuschlägen idR nur eine Zuschlagsart - meistens die höchste - bezahlt werden soll.

Vielen Dank für eure Antworten.

Scho’ recht

Viele Grüße

&Tschüß

Gesine, die versucht, den Leuten die Sachen beizubringen, die
auch im „wahren“ Leben vorkommen.

Dann sollte sich Gesine mal mit Tarifverträgen auseinander setzen. Da gibt es die buntesten Regelungen, die alle buchhalterisch abgebildet werden müssen.

Kleine Anekdote am Rand: An Feiertagen bekommen die
Mitarbeiter in den Übungen die doppelte Stundenzahl bezahlt.
Gibt das Arbeitszeitgesetz nicht her, ich konnte dann meine
Schüler darüber aufklären, dass das bei der Kollegin halt so
ist. Wo gibt es das noch?

100% Feiertagszuschlag ist in TVen durchaus üblich und noch nicht mal spitze. Es gibt auch TVen mit 125 oder 150% Feiertagszuschlag.