Hallo,
ich hätte gern gewusst, ob es buchhalterisch möglich ist, dass man wenn z.B. Kunden (Endverbraucher z.B. Einzelhandel) ein Produkt per e-mail o. ä. reklamieren beim Herrsteller, dass man denen einen Geldschein zuschickt, quasi als Entschädigung, sodass sie sich das Produkt nochmal kaufen können…
Gibt es für so etwas ein Konto? Wenn ja welches?
Würde mich mal interessen.
LG Janson
Hallo Janson,
das Verschicken des Geldscheines ist eine Zahlung. Dieser Zahlung liegt eine Verbindlichkeit zugrunde. Diese Verbindlichkeit entsteht entweder aus einer Gutschrift (= der Umsatz aus dem Verkauf der reklamierten Ware wird aufgehoben), oder aus einer Minderung des Kaufpreises oder aus einem Gewährleistungsanspruch.
Der erste Fall, Rücktritt vom Vertrag, hebt buchhalterisch den Vorgang auf. Hier ists kein Verstoß gegen das Verbot, Erträge mit Aufwendungen zu verrechnen, wenn man schlicht bucht: Per Umsatz an Verbindlichkeit.
Die beiden anderen Fälle müssen offen vom ursprünglichen Umsatz abgesetzt dargestellt werden: Per Erlösschmälerungen an Verbindlichkeit bzw. per Aufwand aus Gewährleistung an Verbindlichkeit.
Das Versenden des Scheines wird in allen drei Fällen gleich gebucht:
Per Verbindlichkeit an Kasse.
Schöne Grüße
MM