Hallo Gasinstallationssachverständige!
Bei einer Bekannten wurde die Gasversorgung ihres Wochenendhauses umgestellt. Demnächst muß nun der alte leere Gastank abgeholt werden. Das macht eine Firma mit einem „Kranfahrzeug“. Dieser Kran reicht jedoch nur bis 4 Meter. Der Tank steht aber ca. 10 m von der Grundstücksgrenze/Straße entfernt. Es wäre zwar technisch möglich, den leeren Tank näher an die Straße zu bewegen.
Aber: DARF MAN DAS - als Nichtfachmann ???
Andernfalls müßte der Zaun zur Straße abgebaut - und die Bepflanzung beseitigt werden, damit das Abholfahrzeug auf das Grundstück fahren und nahe genug an den Tank herankommen kann.
Hallo!
Die Bestimmungen für die Sicherheitszone von Gastanks beziehen sich nur auf in Betrieb befindliche Gastanks. Zur Beförderung bestimmte Gasbehälter dürfen nur mit geöffneten Gasventilen befördert werden. Einer Beförderung bis 4m vor der Grundstücksgrenze stünde also nichts im Wege. Aber bei einer Beschädigung des Tanks könnte die Kaution verfallen und Nachforderungen entstehen, daher würde ich die Finger davon lassen, soll sich doch die Abholfirma den Kopf zerbrechen, wie sie den Tank heil an Bord bringt.
MfG
airblue21
Ich sehe da überhaupt kein Problem, solange man in der Lage ist, dies technisch einwandfrei und ohne Beschädigung des Tanks durchzuführen.
Dazu muss der Tank vorher allerdings von einem Fachmann von der Installation getrennt werden.
Womöglich ist das ja sowieso schon als vorbereitende Massnahme geschehen.
Wenn man ganz sicher gehn will darf der konzessionierte Gasfachmann den Transport über das Grundstück ja aufsichtlich begleiten.
Habe mit und für jmd. sogar schon privat so einen 10m³-Tank auf einem Anhänger transportiert und auf dem Grundstück mittels Seilwinde und Rundhölzern als Rollunterlage in Position gebracht. Das war zwar anstrengend aber sonst ziemlich unspektakulär.
Um so einen Tank zu beschädigen muss man schon erhebliche Gewalt ausüben. Umfallen reicht da nicht.