Grüsse vom HWK und Innungs Mitglied. Grobe Fahrlässigkeit ist und bleibt eine Straftat.
Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz (bedingter Vorsatz reicht in der Regel aus)
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Hi,
Grüsse vom HWK und Innungs Mitglied. Grobe Fahrlässigkeit ist
und bleibt eine Straftat.
Grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf was? Kannst Du bei solch kühner Behauptung auch die entsprechenden § nennen?
Grobe Fahrlässigkeit ist, ohne das daraufhin irgendetwas passiert, zunächst überhaupt nichts.
Straftaten werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Dies würde im vorliegenden Fall passieren wenn ein Mensch zu Schaden kommt.
Das Du bei der HWK und der Innung registriert bist ist ja sehr schön, nach meinen Erfahrungen leider trotzdem nicht gleichbedeutend mit einer ausreichenden Qualifikation.
Gruss Sebastian
Hi,
zu meinem erschrecken sind es oft Meister.
Das Gleiche Bild zeigt sich oft wenn Netzwerkkabel verlegt werden.
Da wird dran gerissen als wenn es Erdkabel ist 
Gut ausgebildete Handwerker sind leider selten geworden, und das betrifft bei weitem nicht nur Elektriker.
Gruss Sebastian
VDE ist mein Steckenpferd.
Da auf Badamaturen Spannung anliegt ist hier Gefahr in Verzug gegeben.
Die Person wurde daürber in Kentniss gesetzt, so ist es keine Fahrlässigkeit sondern schon eine grobe Fahrlässigkeit.
Der Kausal ist klar gegeben, weiteres lässt sich ja im Juristenforum weiter diskutieren.
Da die Person diesen Fehler nicht behebt, aber klar über die Gefahren udn Gesetze wissen muss. Auch keinerlei Anstände macht dies zu protokolieren oder einzugestehen ist grundsätzlich sogar ein Vorsatz gegeben. Bei einer Vereltzung einer Person währe es zusätzlich mindestens noch also schwere Körperverletzung.
Das der geschädigte zusätzlich ziviele Schritte einleiten wird ist anzunehmen.
Liegt das gesetzlich vorgeschriebene Messprotokoll nach dern Prüfungen der VDE 0100, 0701, 0702 gegebenfalls 0113 vor?
Wenn ja warum wird der Isolationsfehler im Bad nicht erkannt?
Wenn ja ist auf den Protokoll für die Herdinstallation ein Häckchen für 5x2,5mm zu setzen, warum ist dies erfolgt?
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Hallo,
VDE ist mein Steckenpferd.
Das ist ein schwaches Argument.
Da auf Badamaturen Spannung anliegt ist hier Gefahr in Verzug
gegeben.
Sorry, „Gefahr im Verzug“ bezieht sich auf ganz andere Sachverhalte.
Die Person wurde daürber in Kentniss gesetzt, so ist es keine
Fahrlässigkeit sondern schon eine grobe Fahrlässigkeit.
Der Kausal ist klar gegeben, weiteres lässt sich ja im
Juristenforum weiter diskutieren.
Alles hypothetisch. Der Unterschied zwischen fahrlässig und grob fahrlässig ist nicht die Kenntnis um den Umstand an sich.
Da die Person diesen Fehler nicht behebt, aber klar über die
Gefahren udn Gesetze wissen muss. Auch keinerlei Anstände
macht dies zu protokolieren oder einzugestehen ist
grundsätzlich sogar ein Vorsatz gegeben. Bei einer Vereltzung
einer Person währe es zusätzlich mindestens noch also schwere
Körperverletzung.
Das der geschädigte zusätzlich ziviele Schritte einleiten wird
ist anzunehmen.
Fahrlässige Körperverletzung, vielleicht. Schwere Körperverlezung?
Auch hier mischst Du munter Phrasen aus dem Strafrecht durcheinander.
Liegt das gesetzlich vorgeschriebene Messprotokoll nach dern
Prüfungen der VDE 0100, 0701, 0702 gegebenfalls 0113 vor?
Was fragst Du mich das?
Wenn ja warum wird der Isolationsfehler im Bad nicht erkannt?
Wenn ja ist auf den Protokoll für die Herdinstallation ein
Häckchen für 5x2,5mm zu setzen, warum ist dies erfolgt?
Nochmals, was fragst Du mich das? Ich bin nicht der Elektriker vor Ort und ich bin auch nicht Verfasser des Ursprungspostings.
Ansprechpartner bleibt immernoch der Vermieter, da dieser die Arbeiten in Auftrag gab.
Gruss Sebastian
Wurd mir anders erklärt. Aber egal.
Bist du Meister?
Je nach Verlegeart zulässig.
Bei Verlegeart C sind 17,5A Strombelastbarkeit bei 30° für
NYM-J und drei belasteten Adern möglich.
30° sind - unter Putz - auch hinter einem Herd realistisch.
2,5mm² ist natürlich der übliche Querschnitt bei Drehstrom.
Hallo, schau mal was in der VDE steht.
Hab ich.
Du auch?
Wenn Du nichts aktuelles vorliegen hast: http://www.helukabel.de/pdf/german/technik/T21_STROM…
Halo
Zuerst einmal Dank für die zahlreichen Denkanstöße.
Ich habe den Vorfall bei der Handwerkskammer geschildert, die sich auch schon bei mir gemeldet haben.
Gestern war ein neuer Elektriker da, der als erstes eine neue Hauptleitung durch die Etagen zieht.
„Alles wird gut.“
Gruß Nino
Lebensgefahr!
Metallische Teile des Badezimmers stehen unter leichten Strom.
Es besteht wahrscheinlich Lebensgefahr bei jeder weiteren Benutzung der elektrischen Anlage. Anlage abschalten. Sofort den Energieversorger informieren. Der hat das Recht, bei Mängeln die Anlage vom Netz zu nehmen, ggf. kann der das weitere Vorgehen empfehlen.
Ein Elektriker muß auch im Installateurverzeichnis des Energieversorgers eingetragen sein, um Arbeiten an elektrischen Anlagen ausführen zu dürfen.