Hallo Günter,
folgende Frage beschäftigt mich - Man und Frau in häuslicher Gemeinschaft - nicht verheiratet.
Sie ist Selbstständig unter JAEG und Privat versichert!
Er ist Angestellt und in der GKV versichert!
Ein Kind wird geboren.
Besteht Anspruch auf Familienversicherung gem. § 10 SGB V bei ihm, obwohl sie nicht verheiratet sind???
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo,
ganz klare Antwort - ja.
Wenn er der leibliche Vater des Kindes ist kann er das Kind mitversichern. Da Einkommen der Mutter spielt dabei keine Rolle,
da ja beide nicht verheiratet sind.
Im Umkehrfalle (Mutter GKV und Vater PKV) wäre es genauso.
Gruss
Günter
Wenn Einkommen der Frau > JAEG?
Hallo Günter,
das Einkommen der Mutter spielt in diesem Fall keine Rolle.
Sollte sie aber > JAEG verdienen schon, oder?
Dann besteht meines Erachtens keine Möglichkeit das Kind beim Vater „mitzuversichern“ und schon gar nicht „familienzuversichern“ ohne eigenen Beitrag.
Gruß Matthias
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Hallo MAtthias,
es heisst in den gesetzlichen Bestimmungen „…Kinder, bei denen
der mit Ihnen verwandte E h e g a t t e …“.
Das heistt, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, zählt nur
die Einzelperson (Vater oder Mutter)
Gruss
Günter