Frage an Immobilieexperten

Hallo,

ich suche einen Fachausdruck für folgende Situation: Jemand hat seine Wohnung gekündigt bekommen, wohnt aber weiter darin. Er zahlt den üblichen Mietbetrag, nur in diesem Fall heißt das dann nicht mehr offiziell Miete, da der Mietvertrag ja offiziell beendet ist. Kann mir jemand sagen, wie die Zahlung heißt, die in in einem solchen Fall geleistet wird?

Hallo,

eigentlich ist das ja immer noch eine Mietzahlung, aber Nutzungsentschädigung ist sicher die richtige Bezeichnung.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Nein, leider kann ich dir die Frage nicht beantworten, ich kenne das Wort nicht.

Viel Erfolg
Gruss Barbara Natzschka

In meiner 40-jährigen Berufszeit (bis dato…) kenne ich keinen anderen Begriff für diese Zahlung-und es gab mehr wie genügend Mieter, denen wir gekündigt hatten und sie weiter darin wohnten.
Wenn Ihnen jemand einen anderen Begriff nennt-würde mich diese Information-mit hinterlegten Fakten-sehr interessieren.
MfG Waldi64

Wohnkostenzahlung

Hallo vbt,

also ich würde diese Zahlung als Mietfortzahlung oder als Nutzungsentgelt bezeichnen.

Nun sollten Sie sich jedoch die Frage stellen ob die Fortsetzung des Mietverhältnisses von Ihnen gewünscht ist oder nicht. Wichtig ist den § 545 BGB zu beachten.

§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt

  1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
  2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.

Beste Grüße aus Erfurt

Hallo vbt,
in diesem Falle ist es eine Nutzungsentschädigung, welche der Höhe der Miete gleichzusetzen ist. Dabei gibt es aber keine Unterscheidung in Nettomiete und Nebenkosten, sondern dies ist die gesamte Summe ohne Unterscheidung.
Gruß tummle

Das waehre eher eine frage für einen mietrecht experten, aber recherchiere vielleicht weiter richtung Nutzungs ausgleich oder nutzungs entgeld nutz gebühr
leider bin ich keine grosse hilfe da ich im tagesgeschaeft mit Auslands immobilien verkauf zu tun habe

Hallo,
also leider habe ich so was noch nicht gehört .Würde mich aber auch interessieren .
Schlimm diese Leute die einfach fremdes Eigentum besetzen !!

Leider kann ich Ihnen das nicht beantworten.

MfG Roland Ritt

Lieber Ratsuchender,
das heißt Nutzungsentschädigung, siehe Kommentare zu § 546a BGB.
Viel Glück!

Habe die Frage leider jetzt erst gelesen.
Ich würde das als Nutzungsentschädigung bezeichnen.
Die Wohnung ist ja nicht mehr vermietet, Mietvertrag ist beendet, wird aber weiter genutzt und dafür gibt es dann die Nutzungsentschädigung, um nicht wieder in einen neuen Mietvertrag zu gleiten (schlüssiges Handeln / fortgesetztes Handeln …)
Ich hoffe das trifft die Frage .

Viele Grüße
Jürgen