Hallo zusammen,
ich möchte gerne die Polizeibeamt(inn)en und Staatsanwält(inn)e(n)
unter euch nach eurer Erfahrung befragen.
Folgender Hintergrund:
Vor etwa einem Monat wurde mir aus dem verschlossenen Fahrzeug mein Rucksack samt Mobiltelefon gestohlen.
Das Ermittlungsverfahren wurde 12 Tage später eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte.
Nun habe ich die Mobiltelefonrechnung inklusive Einzelgesprächsnachweis erhalten, neben einschlägigen
„Mehrwert“-Rufnummern sind auch mehrere Gespräche in die Türkei auf der Rechnung.
Meine Frage:
Wird das Verfahren üblicherweise aufgrund dieser zugegebenermassen etwas dürftigen neuen Information wieder aufgenommen ?
Wird sich irgendjemand die Mühe machen, die angerufenen Teilnehmer zu ermitteln, um dann - falls es sich um Familie handelt - neue Erkenntnisse zu erhalten.
Mir sind wertvolle im Telefon gespeicherte Daten verloren gegangen.
Falls ihr denkt, dass nicht wie oben beschrieben ermittelt wird, wäre ich bereit, Zeit und Geld zu investieren, um selbst die Informationen zu beschaffen.
Würde das etwas bringen oder ist das vergebliche Liebesmühe ?
Vielen Dank für eure Einschätzungen !
Grüsse,
midnightfever