Frage an Rettungsdienstler

Hallo Retter,

Ich benötige Informationen wie es in euren Bundesländern mit der Zwangseinweisung und der Unterbringung nach BGB abläuft.

-Wer darf eine Zwangseinweisung bei euch anordnen der Notarzt, der HA, oder nur der Amtsarzt?
-Wer transportiert die Patienten, der Rettungsdienst oder die Polizei?
-Wer wendet Zwangsmaßnahmen an? benötigt Ihr bei jeder Zw.Einweisung die Polizei oder seit ihr
berechtigt Zwangsmaßnahmen vorzunehmen?
-Wie wird bei euch mit BGB Einweisungen vorgegangen? stehen Einweisungen nach BGB bei euch über PsyschKG Einweisungen?

Wie sind hier eure Erfahrungen?

Da es hier in den einzelnen Bundesländern, ja sogar Kreisen die unterschiedlichsten Regelungen gibt, versuche ich mir gerade einen Überblick zu verschaffen, und wäre für eure Mitthilfe sehr dankbar.

peppy

unter Vorbehalt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangseinweisung
Gruß,
Anja