Frage Arbeitsrecht

Hallo liebe Leser/innen.

Unentwegt flattern Pfändungen eines neuen Arbeitnehmers ein, die zusätzliche Arbeit an Formalitäten nimmt viel Zeit und zusätzliche Kosten in Anspruch.

Meine Frage hierzu;

Ist eine Abmahnung aufgrund Pfändungs / Überweisungsbeschlüssen möglich?

Wenn ja, wie sollte diese möglichst (rechtlich einwandfrei) formuliert sein, so dass es im Fall einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung keine Nachteile für den Arbeitgeber vor Gericht gibt?

Vielen Dank im voraus.

Gruss …Melanie…

Hallo Melanie,

Abmahnungen sind nur möglich, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten begangen hat. Der liegt bei einem Pfändungsbeschluss nicht vor.

Grüße Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Das BAG hat allerdings enschieden, daß bei zu großem Aufwand durch Pfändungsbearbeitung ohne vorherige Abmahnung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommt, BAG in: Der Betrieb 1982, S. 498

Alternativ könnte noch eine Kostentragungspflicht mit dem Mitarbeiter vereinbart werden, damit er vorstehende Rechtsfolge umgeht.