Frage-Arbeitsrecht

Hallo liebe Leser/innen.

Wie viele Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muß der Arbeitnehmer eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen?

Bzw. wann verfällt dieser Anspruch, eine Klage einreichen zu können?
Waren das drei Wochen?

Vielen Dank im voraus.

Gruß …Melanie…

Hi Melanie,

für die Kündigungsschutzklage gilt die 3-Wochen-Frist.

Gruß,
Francesco

Hallo Melanie,

Francesco hat natürlich recht. Nur zur Ergänzung es ist der § 4 Kündigungsschutzgesetz.

Grüße Michael

3 Wochen nach ERHALT der Kündigung (o. T.)
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o. T.