Frage Arbeitsvertrag

In meinem Vertrag steht folgendes:

Der Mitarbeiter ist für zweier und Dreierschicht mit 40 Stunden Woche eingestellt. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschliesslich etwa erforderlicher Mehrarbeit, richten sich nach der jeweils gültigen Betriebsvereinbarung oder werden durch eine wöchentliche Arbeitszeiteinteilung festgelegt.

Bedeutet das, das ich auch dazu verpflichtet bin Samstags zu arbeiten ? Und wo lässt sich im Normal Fall diese Betriebsvereinbarung nachlesen, ist das überhaupt möglich ?

Mit freundlichen Grüßen

Mero

Hallo,
lustige Frage! Nein, keien Sorge. Die Betriebsvereinarung ist automatischer Bestandteil des Arbeitsvertrages und bei dem Betriebsrat erhältlich.

Der Arbeitgeber kann die Arbeit jederzeit auf 6 Tage die Woche ausdehnen. Anderes könnte in der BV stehen.

Mehrarbeit ist durch den Betriebsrat genehmigunspflichtig. Auch hier würde ich raten, das dringend Kontakt mit dem Betiebsrat aufgenommen wird. Möglicherweise hat der auch gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Wochenarbeitsplan erstellt, was ausdrücklich zulässig ist.

Gruß, der Lastkutscher