Frage auf antrag

hallo!

hoffe es kann mir jemand weiterhelfen…
Habe bei der stadt ein antrag auf sozialhilfe gestellt. / 
Weiß jemand was Antragssteller(in) (PZ* 1) und Ehegatte/Lebensgefährte(in)/Lebenspartner(in) (PZ* 2)
Bedeutet?

Ich war nie verheiratet hab auch nie einen lebenspartner gehabt…

Außerdem steht links oben u.a antrag auf Gewährung von
Leistungen nach dem AsylbLG

Hallo,
 als erstes  das AsylbLG heißt Asylbewerberleistungsgesetz. Über diesen Punkt kann man bei Wikipedia nachlesen was das bedeutet.
Ein Antragsteller ist der der den Antrag stellt, also gehört dort der Name un d der Wohnort eigetragen.
Ehegatte oder Gattin ist der , der mit Ihnen verheiratet ist.
Lebensgefährte ist jemand der mit Ihnen zusammen in einer Wohnung lebt.
Lebenspartner bezeichnet man normal den gleichgeschlechtlichen Partner der mit Ihnen  zusammen wohnt. Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Grüße ossel111