Frage auf betreutes Wohnen bzw eigene Wohnung trotz u25

Ich bin 16 Jahre und Wohne zurzeit wieder bei meiner Mutter. vor ihr bezog ich eine betreute Mädchen wg.
mein Wohnort ist Oberhausen, gehe aber in Düsseldorf zur schule was heißt das mein Schulweg ca 1:30 beträgt. meine Frage an euch: gibt es eine Möglichkeit für mich nach Düsseldorf umzuziehen in so etwas wie ein Betreutes wohnen? da der Schulweg echt eine harte strecke ist und ich auch nicht wirklich mit meiner Mutter klar komme, wir sind nur am streiten und befürchte deshalb das der Stress meine Noten gefärden kann. . das Jugendamt meinte sie haben nix mehr mit mir zu tun da ich die „Hilfe“ also die Mädchen wg abgebrochen habe.

ps. es gab gute gründe es abzubrechen. die Umstände dort waren Katastrophal!

danke im voraus. :smile:

Liebe/-r Experte/-in,

grundsätzlich ist es zumutbar, dass Kinder bis 25 Jahren im Haushalt der Eltern mitleben.
Eine Sonderregelung mit unterbringung in einem betreuten Wohnen oder einer eigenen Wohnung kann nur in Ausnahmefällen genehmigt werden und zwar dann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dies ist durch das Jugendamt festzustellen.

Du sagst, du hättest „gute Gründe“ gehabt, die bereits eingeleitete Maßnahme abzubrechen. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber in den meisten Fällen wird eine solche Maßnahme von Leuten in deinem Alter nur deswegen als katastrophal empfunden, weil sie dort zum ersten Mal konsequent mit Regeln konfrontiert werden, die eingehalten werden müssen.
Mach dir darüber einfach mal Gedanken.

Wenn du trotzdem der Meinung bist, dass du den Haushalt deiner Mutter verlassen musst, bleibt dir nichts anderes übrig, als noch einmal mit dem Jugendamt zu sprechen.

Gruß,
Vince

Ich habe von mein 9-14 Lebensjahr in ein Kinderheim verbracht und habe mich dort bestens zurecht gefunden mit Konsequenzen habe ich mich gut abgefunden. Außderdem
ich will ihnen nicht zu nahe treten, aber meine eigentliche frage bezog sich nur auf das Thema U25 nicht nach der Meinung was andere Menschen von mir halten weswegen ich die Hilfe abgebrochen habe, das bezog sich allein darauf das man sich nicht wundert warum das Jugendamt so Agumentiert :wink:
trotzdem vielen dank für den Oberen teil.

Hallo Alicia,
das müsste gehen, falls Dein Erziehungsberechtigter (Mutter? Jugendamt?) zustimmt.
Gruß
Hans

also das Sorgerecht ist Aufgeteilt zwischen Jugendamt und Meiner Mutter - noch -. wo meine Mutter aber es in nächster zeit wieder ganz bekommt. eine Frage noch: wissen sie wer die Kosten übernehmen würde? da meine Mutter Frührenterin ist und ich wie gesagt noch zur Schule gehe. bzw Abend-Realschule noch für 2 Jahre.

Vielen dank :smile:

Falls die Mittel Deiner Mutter nicht ausreichen, muss das Jugend- bzw. Sozialamt eintreten; das tun die aber nur, wenn die Unterbringung in einer betreuten WG wirklich angebracht ist. An Deiner Stelle würde ich mal mit der zuständigen Stelle oder dem/der zuständigen Betreuer/in beim Jugendamt sprechen.
Gruß
Hans

ganz schön doof gelaufen. Da ist trotzdem das Jugendamt zuständig. Suche Dir dort doch mal eine andere Bearbeiterin. Die Sache mit dem langen Schulweg ist doch wirklich wichtig. Und dass die Umstände in der WG unmöglich waren würde ich da auch nochmals sagen.

Viel Glück
Uli

ja vielen Dank. :smile:
mit dem Umständen in der Wg habe ich mehrmals mit dem Jugendamt gesprochen was die aber nicht ernst genommen haben, bis ich mit meiner Mutter den Rechtsanwalt aufgesucht habe und er mir schließlich raus geholfen hat. nur da ich die Hilfe 8 Wochen früher abgebrochen habe als geplant sträubt sich das Jugendamt. ausgemacht war ursprünglich ein Betreutes wohnen in Düsseldorf was das Jugendamt bezahlen würde.

habe ich trotzdem Anspruch auf diese Wohnung, da es ja eigentlich vorgesehen war. (in der Rechtslage) da das Jugendamt ja nein sagt.

vielen vielen dank nochmal im voraus :smile:

Hallo Alicia,

meinst Du nicht, dass Du da auf eine andere Mitarbeiterin bestehen könntest. Das muss doch irgendwie durchgehen.

Liebe grüße
Uli

Da ich schon 16 bin sagt das Jugendamt für ein Wechsel des zuständigen vom Jugendamt würde es sich für 2 Jahre nicht lohnen wo ich das eig. anders sehe.
:confused:

Hallo,
wenn Du da viell. noch nicht warst?:
Kostenlose vertrauliche Beratung gibt es dort:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-2-40
Psychologische Beratungsstelle
Schwarzwaldstraße 25
46119 Oberhausen
Ansprechpartner: Georg Zilly
Telefon: 0208 61059-0
Fax: 0208 61059-28
e-mail: [email protected]
Termin tel. ausmachen.

Vielleicht können die Dir beim Gespräch mit Jugendamt und Mutter helfen.
Mütter und Töchter in Deinem Alter haben es eh miteinander schwer. Du solltest das nicht überbewerten. In ein paar Jahren siehst Du das sicherlich anders wie heute.
In einer Großstadt wie Berlin, München oder Hamburg gibt es viele gemeinnützige Vereine, die Hilfe anbieten. Vielleicht gibt es so etwas auch in Oberhausen.
Viel Glück und MfG
KKl

Hi Alicia,
das Jugendamt hat keine Rechtsgrundlage, weitere Hilfe abzulehnen. Dem Amt müssten ja die Zustände Deiner letzten WG bekannt sein. Am besten Du stellst zusammen mit Deiner Mutter erneut den Antrag, in eine betreute WG in der Nähe Deiner Schule zu kommen, da auch weiterhin ein Zusammenleben mit ihr für Dich eine „unzumutbare Härte“ darstellt. Immer wieder nachhaken und nicht aufgeben. Das Jugendamt muss helfen. Viel Glück

Ob Anspruch auf betreutes Wohnen besteht kann man nur mit konkreten Fall daten beantworten. Vielleicht fragst Du bei Gericht mal nach einem Beratungshilfeschein und gehst damit zu einem Anwalt mit Fachgebiet Sozialhilfe und Jugendhilfe, der kann alles genau prüfen und eine konkrete Aussage machen.

Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.

leider keine möglichkeit zur hilfe

Hallo Fra McKenzieh,
dass das J’amt jetzt nichts mehr mit Ihnen zu tun hat stimmt sicher nicht; das J’amt ist weiter für Sie zuständig. Ohne J’amt geht es aber auch garnicht: Wenn Sie wirklich nochmal eine Jugendhifemaßnahme (die aber u.U. auch nicht viel anders ist als die abgebrochene) haben wollen, müssen Sie bei Ihrem Jugendamt die absolute Notwendigkeit glaubhaft machen. Der weite Schulweg und dass Sie sich mit Ihrer Mutter nicht gut verstehen, ist sicher kein ausreichender Grund für eine Jugendhilfemaßnahme, so etwas ist nämlich sehr sehr teuer. Vielleicht helfen in Ihrem Fall einige Beratungsgespräche gemeisam mit Ihrer Mutter und ein Schulwechsel, damit der Schulweg nicht mehr so lang ist. Und wenn Sie dann 18 sind, muss man weitersehen…

Alles Gute einstweilen

Stuke